Niederlage gegen Vattenfall: Berlin darf Stromnetz nicht verstaatlichen
Das Land Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst weiterhin nicht verstaatlichen. Wie rbb24 berichtet, hat das Berliner Kammergericht die Berufung des Landes abgewiesen und ihm vorerst untersagt, die Konzession für den Netzbetrieb an das Landesunternehmen Berlin Energie zu vergeben.
Damit folgten die Richter einer Entscheidung des Berliner Landgerichts vom November vergangenen Jahres. Bei den Begründungen jedoch unterscheiden sich beide Urteile deutlich. Den Plan, das derzeit in privater Hand befindliche Stromnetz zu verstaatlichen, muss das Land deshalb noch nicht final aufgeben.
Der Berliner Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen. Auch das Stromnetz sollte wieder in staatliche Hand wechseln. 1997 hatte die damalige schwarz-rote Regierung unter Eberhard Diepgen (CDU) die Anteile des Landes am Stromversorgungsunternehmen Bewag abgegeben. Vier Jahre später übernahm Vattenfall die Mehrheit an dem Unternehmen. Die Konzession der Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH ist formell 2014 ausgelaufen.
Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im vergangenen Jahr den Zuschlag für 20 Jahre. Eine unabhängige Vergabekammer des Senats hatte zuvor das Angebot aus drei verschiedenen ausgewählt. Dagegen hatte der bisherige Betreiber Stromnetz Berlin geklagt und vor dem Landgericht recht bekommen. Nun bestätigte das Kammergericht als letzte Instanz das Urteil.
Hauptverfahren steht noch aus
In ihrer kurzen Begründung führten die Richter des Kammergerichts laut rbb24 zwei zentrale Argumente für ihre Entscheidung an: Aus ihrer Sicht hatte Stromnetz Berlin als unterlegene Partei in der Ausschreibung keine ausreichende Akteneinsicht in die Angebote der Mitbieter erhalten. Außerdem soll das Land bei der Ausgestaltung der Ausschreibungskriterien Fehler gemacht haben.
Diese Punkte gelten als weniger grundsätzlich als diejenigen, die das Landgericht noch im November vorgebracht hatte. Dort hatten die Richter die Vergabe untersagt, weil sie das Landesunternehmen weder personell noch technisch für den Betrieb des Berliner Stromnetzes für geeignet hielten. Außerdem zweifelten sie die Neutralität der Vergabestelle an, die die Ausschreibung durchgeführt hatte. Diesen Gründen folgte das Kammergericht nicht. Nicht auszuschließen, dass der Senat bei den nun kritisierten Punkten nachbessern und die Vergabe doch noch aus seiner Sicht erfolgreich abschließen kann.
Zudem handelte es sich bei dem nun abgeschlossenen Verfahren um ein Eilverfahren. In der Frage ist aber auch ein Hauptverfahren vor dem Berliner Landgericht anhängig, das bislang nicht eröffnet worden ist.
Vattenfall weiterhin interessiert
Wie das Land nun vorgehen will, ließ eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen nach der Urteilsverkündung offen. Es gelte nun, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und diese genau zu analysieren, bevor über weitere Schritte entschieden werde.
"Wir gehen nunmehr davon aus, dass das Land Berlin die Entscheidung des Kammergerichts respektiert, zeitnah eine Neubewertung der Angebote vornimmt und eine Entscheidung zugunsten der Stromnetz Berlin trifft", so die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin.
Das Konzessionsangebot sowie das Kooperationsangebot der Stromnetz Berlin liegen dem Land Berlin vor und sind immer noch gültig.
Mehr zum Thema - Kerzen- und Wasservorrat: Chef von Berlin Energie wappnet sich gegen Stromausfälle
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.