Viral

Irrtümliche Beschneidung im Krankenhaus: 70-jähriger Mann bekommt rund 21.000 Euro Entschädigung

Gegen Kunstfehler ist niemand gefeit. Besonders peinlich ist es aber, wenn Irrtümer durch Papierkram und schlechte Koordination passieren. Ein Brite hat auf diese Weise seine Vorhaut eingebüßt. Für die versehentliche Beschneidung bekommt er 21.000 Euro Entschädigung.
Irrtümliche Beschneidung im Krankenhaus: 70-jähriger Mann bekommt rund 21.000 Euro EntschädigungQuelle: www.globallookpress.com

Der 70-jährige Terry Brazier musste sich im September 2018 einem medizinischen Eingriff am Urogenitaltrakt unterziehen. Der Mann, der an einer  Blasenschwäche litt, sollte laut Behandlungsplan eine Botox-Injektion in die Harnblase bekommen. Doch das zuständige Personal des Krankenhauses verzettelte sich in den Unterlagen und beschnitt den Rentner. Der Patient erklärte:

Die Krankenschwester stand bei mir und wir plauderten miteinander. Deswegen wusste ich nicht, was gerade vor sich ging. Das war eine echte Überraschung. Sie wussten nicht, was sie dazu sagen sollten, als sie feststellten, was sie gemacht hatten.

Das Krankenhaus entschuldigte sich bei dem Rentner für den Irrtum. Der Mann erhält eine Entschädigung in Höhe von 21.000 Euro.

Mehr zum Thema1.000 Penis-Amputationen pro Jahr in Brasilien beunruhigen Staatschef Jair Bolsonaro

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.