
Ukrainer erhalten bald gleiche Sozialhilfe wie Schweizer – über die Hälfte ohne Arbeit

Rund 70.000 bis 72.000 Ukrainer leben derzeit in der Schweiz mit dem vorübergehenden Schutzstatus S. Ab dem Jahr 2027 werden rund 30 000 von ihnen auf die Aufenthaltsbewilligung B wechseln. Für Kantone und Gemeinden bedeutet dies voraussichtlich einen zusätzlichen finanziellen Aufwand von mindestens 300 Millionen Franken. Zugleich reduziert der Bund seine bisherige Kostenbeteiligung, wodurch die Last vor Ort weiter steigt.
Seit dem Jahr 2022 hat die Schweiz Tausenden Ukrainern schnell und unbürokratisch Schutz gewährt. Trotz dieser Unterstützung sind derzeit nur 36 Prozent erwerbstätig.

Nach geltendem Asylrecht führt der Statuswechsel dazu, dass die Betroffenen künftig Anspruch auf dieselben Sozialhilfeleistungen wie Schweizer haben. Die Höhe der Beiträge variiert kantonal. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt für eine alleinstehende Person rund 1.100 Franken monatlich. Wer den Status S hat, erhält derzeit in Bern etwa 700 Franken, in Kollektivunterkünften weniger.
Skos-Direktor Markus Kaufmann schätzt, dass die Umstellung auf das neue Regime mindestens 300 Millionen Franken zusätzliche Kosten verursachen wird. Ursprünglich sollte der Bund die Hälfte übernehmen, doch eine gesetzliche Änderung im Rahmen des Entlastungspakets begrenzt die Beteiligung auf fünf Jahre. Die bundesweiten Ausgaben für Ukraine-Flüchtlinge beliefen sich im Jahr 2026 noch auf 1,3 Milliarden Franken.
Die SVP kritisiert die geplante Gleichstellung bei der Sozialhilfe. Nationalrätin Barbara Steinemann warnt vor einem unkontrollierbaren Kostenanstieg für Kantone und Gemeinden und befürchtet, dass höhere Leistungen die Motivation zur Arbeitsaufnahme verringern könnten.
Die SVP hat einen Vorstoß eingereicht, um die automatische Erteilung der B-Bewilligung zu verhindern. Auch die FDP verlangt eine Exit-Strategie für den Status S und betont den ursprünglich rückkehrorientierten Charakter des Schutzstatus.
Die Mitte setzt auf Integration. Personen mit Status S sollen nach drei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern sie erwerbstätig sind. Dies soll die Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft fördern und gleichzeitig die Staatskassen entlasten. Die SP fordert eine generelle Anhebung der Sozialhilfe auf das Niveau von Schweizer Empfängern, ein Vorstoß, der im Nationalrat scheiterte.
Derzeit beziehen noch rund 64 Prozent der Ukraine-Flüchtlinge Sozialhilfe; im Jahr 2024 lag der Anteil bei über 80 Prozent. Kaufmann betont, dass Integration Zeit benötigt. Kürzere Leistungsansprüche oder fehlende Sprachförderung würden die Eingliederung erschweren.
Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten an klaren Regeln für den Statuswechsel ab dem Jahr 2027. Das Staatssekretariat für Migration will dem Bundesrat bis Herbst einen Vorschlag unterbreiten. Die Flüchtlingshilfe hält ein stabiles Bleiberecht für notwendig, um Sicherheit, Integration und Arbeitsaufnahme zu gewährleisten.
International zeigt sich ein gegensätzlicher Trend. In Deutschland sollen Ukraine-Flüchtlinge, die nach April 2025 eingereist sind, künftig nur noch Asylbewerberleistungen erhalten. Norwegen hat die Unterstützung bereits vor zwei Jahren gekürzt, und Polen beschränkt Sozialhilfe auf besonders schutzbedürftige Personen.
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