
Neustart nach 2021: Schweiz und EU besiegeln "Bilaterale III" in Brüssel

Von Hans-Ueli Läppli
Mit der Unterzeichnung des neuen Vertragspakets zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist in Brüssel ein politisches Kapitel geschlossen worden, das 2021 abrupt endete.
Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzten im Berlaymont-Gebäude ihre Unterschriften unter insgesamt 18 Rechtsakte. Der Bundesrat spricht von einem Meilenstein. Beobachter sehen einen Souveränitätstest.
Étape importante dans les relations🇨🇭🇪🇺: le #PrésidentCH@ParmelinG et la présidente de la Commission européenne @vonderleyen ont signé à Bruxelles les accords du paquet Suisse-UE. Le Conseil fédéral devrait transmettre en mars le paquet au @ParlCH : https://t.co/4pZnaCI85kpic.twitter.com/vQTtxdilFM
— Bundesrat • Conseil fédéral • Consiglio federale (@BR_Sprecher) March 2, 2026
Das Paket, von der Landesregierung als "Bilaterale III" bezeichnet, soll die bestehenden Marktzugangsabkommen stabilisieren und punktuell erweitern.
Es umfasst neue Verträge in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig werden bestehende Abkommen, etwa zur Personenfreizügigkeit, zum Luft- und Landverkehr sowie zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen, institutionell nachgeführt.
Kernstück ist die dynamische Rechtsübernahme in klar definierten Sektoren.
LIVE|Statements on the EU-Switzerland partnership https://t.co/MBfSPkxMxd
— Ursula von der Leyen (@vonderleyen) March 2, 2026
Künftig verpflichtet sich die Schweiz, Weiterentwicklungen des einschlägigen EU-Rechts zu übernehmen. Bei Streitfällen ist ein Schiedsgericht vorgesehen, das bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht den Europäischen Gerichtshof konsultieren muss. Damit wird ein Mechanismus verankert, der die Abkommen an die Rechtsentwicklung in der EU bindet.
Im Gegenzug erhält die Schweiz einen vertraglich gesicherten Zugang zu Teilen des Binnenmarktes mit rund 460 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.
Zudem wird die Beteiligung an EU-Programmen fortgeführt. Die Assoziierung an "Horizon Europe" gilt bereits vorläufig, wodurch Schweizer Forschende wieder voll an EU-Ausschreibungen teilnehmen können.

Finanziell verpflichtet sich die Schweiz zu regelmäßigen Kohäsionsbeiträgen an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Ab 2030 sollen diese jährlich 350 Millionen Franken betragen. Der Bundesrat argumentiert, die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen schaffe Rechtssicherheit für exportorientierte Unternehmen und sichere Arbeitsplätze.
Der Weg bis zur Unterschrift war lang. Nachdem der Bundesrat 2021 die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen hatte, kühlten die Beziehungen zu Brüssel spürbar ab. Mehrere Abkommen wurden nicht mehr aktualisiert, was insbesondere in regulierten Branchen zu Unsicherheiten führte. Mit dem neuen Paket soll das gegenseitige Vertrauen wiederhergestellt werden.
Auf EU-Seite hat der Ministerrat bereits zugestimmt, das Europäische Parlament dürfte folgen. In der Schweiz beginnt der politische Prozess erst noch. Der Bundesrat will seine Botschaft bis März 2026 ans Parlament überweisen.
National- und Ständerat beraten anschliessend über Annahme oder Ablehnung. Inhaltliche Anpassungen sind nur bei innenpolitischen Begleitmaßnahmen möglich.
Ein Referendum gilt als wahrscheinlich. Gegner sprechen von einem "Unterwerfungsvertrag" und warnen vor einer schrittweisen Angleichung an EU-Recht.
Befürworter verweisen hingegen auf die enge wirtschaftliche Verflechtung: Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz, während die Schweiz für die EU zu den bedeutendsten Drittstaaten zählt.
Sollte das Stimmvolk zustimmen, träten die Abkommen nach Abschluss der Ratifizierung in Kraft, frühestens 2027.
Lehnt es das Paket ab, blieben die bestehenden bilateralen Verträge formal bestehen, würden jedoch ohne institutionelle Anbindung weiter an Aktualität verlieren. Die eigentliche Entscheidung fällt damit nicht in Brüssel, sondern in der Schweiz.
Mehr zum Thema - Schweiz: Ukrainer mit Porsche verliert Anspruch auf Sozialhilfe – 67.000 Franken zurückgefordert
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.