
Schweiz bürgert toten Mann ein – Thurgauer Einbürgerungsverfahren in der Kritik

Der Schweizer Pass genießt weltweit hohes Ansehen, und der Weg zu seiner Erlangung ist meist lang, mit Prüfungen und strengen Kontrollen. Im Kanton Thurgau kann es jedoch auch anders gehen.
In einer ungewöhnlichen Panne hat der Grosse Rat einem bereits verstorbenen Mann das Kantonsbürgerrecht zugesprochen. Der 77-Jährige war am 9. Januar gestorben, doch bei der Sitzung am 18. Februar blieb sein Name auf der Liste von 140 Antragstellern unbemerkt. Einzelabstimmungen fanden nicht statt; der Rat stimmte über alle Gesuche gesammelt ab.

Die Angelegenheit wirft Fragen nach der Sorgfalt und den Abläufen bei Einbürgerungen auf.
Der Fall ist kein Einzelfall für die Schweiz. In Sirnach wurde im November ein Mann eingebürgert, gegen den ein laufendes Strafverfahren wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung läuft. Die Gemeinde war über das Verfahren nicht informiert, da das kantonale Migrationsamt die Informationen unvollständig weiterleitete. Hätte die Gemeinde die Vorwürfe gekannt, wäre das Gesuch ausgesetzt worden.
Ein weiteres Beispiel zeigt die Subjektivität von Einbürgerungsentscheidungen: In Unteriberg lebt ein niederländisches Ehepaar seit 20 Jahren in der Schweiz, 15 davon in der Gemeinde. Trotz langjähriger Integration und gesellschaftlichem Engagement wurde ihr Gesuch abgelehnt, unter anderem wegen mangelnder sozialer Vernetzung und kleinerer Fehler beim Test.
Der Fall des verstorbenen Kandidaten macht deutlich, dass strengere Kontrollen und eine klare Trennung zwischen formalen Abläufen und politischer Bewertung nötig sind. Gefordert wird ein schweizweit einheitliches Verfahren, das sich auf objektive Kriterien wie Sprachkenntnisse, Steuerausstände und Strafregistereinträge stützt, statt auf soziale Netzwerke oder subjektive Einschätzungen.
Der Einzelfall im Thurgauer Parlament zeigt, dass selbst routinierte Abläufe fehleranfällig sind und menschliches Versagen offenbaren können. Gleichzeitig beleuchten die verschiedenen Beispiele die Spannungsfelder zwischen Bürokratie, politischem Ermessen und gesellschaftlicher Integration bei der Vergabe von Schweizer Bürgerrechten.
Mehr zum Thema – "Die Schweizer sind reich, aber auch unheilbar dumm" ‒ Eine Ukrainerin über ihren Alltag in Zürich
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.