Schweiz

Schüsse auf ein Marienbild: Sanija Ameti verurteilt

Sanija Ameti wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen. Anlass war ein Instagram-Post aus 2024, auf dem sie mit einer Druckluftpistole auf ein Marienbild schoss. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe und eine Buße. Ameti selbst berief sich auf ein Kindheitstrauma als Motivation für ihr Verhalten.
Schüsse auf ein Marienbild: Sanija Ameti verurteilt© Instagram

Die 33-jährige Muslimin Sanija Ameti steht vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.

Hintergrund ist ein Instagram-Post aus dem September 2024, der landesweit Empörung auslöste. Darin zeigt Ameti, wie sie mit einer Druckluftpistole auf ein Bild der Jungfrau Maria und des Jesuskindes schießt. Die meisten Einschüsse treffen die Gesichter der Figuren.

Die Veröffentlichung löst mehrere Strafanzeigen aus und führt zu einem Gerichtsverfahren mit hoher medialer Aufmerksamkeit.

Sicherheitsvorkehrungen am Bezirksgericht sind streng; der Zugang zu den Sälen ist kontrolliert, Medienvertreter verfolgen die Verhandlung aufmerksam.

Unter den Anwesenden befinden sich auch politische Gegner wie Nicolas Rimoldi und Nils Fiechter, die als Privatkläger auftreten.

Sanija Ameti selbst verweigert jede Aussage. Ihr Anwalt erklärt, die Tat sei Ausdruck eines nie aufgearbeiteten Kindheitstraumas.

Ameti habe im Bosnienkrieg erlebt, wie ihr Bruder vor den Augen ihrer Mutter getötet wurde. Der Instagram-Post sei als Hilferuf zu verstehen; das Wort "abschalten" symbolisiere den Versuch, ihren eigenen Schmerz zu unterdrücken, nicht die Absicht, religiöse Gefühle zu verletzen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Aktion gezielt die Gefühle gläubiger Christen verletze und damit die Glaubensfreiheit störe.

Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.

Das Gericht spricht Sanija Ameti schuldig, verhängt jedoch eine mildere bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken, eine Buße von 500 Franken und verpflichtet sie, die Gerichtskosten zu tragen.

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