Schweiz: St. Gallen plant Impfpflicht mit Bußgeldern bis zu 20.000 Franken

Der Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes hat den Kanton St. Gallen in den Fokus der nationalen Aufmerksamkeit gerückt. Vorgesehen ist eine Regelung, welche es dem Regierungsrat erlauben würde, bei erheblicher gesundheitlicher Gefahr Impfungen für bestimmte Personengruppen verbindlich vorzuschreiben.
Gedacht ist die Bestimmung als Umsetzung des eidgenössischen Epidemiengesetzes. Politisch jedoch hat der Vorschlag eine Eigendynamik entwickelt, mit der die Regierung nicht gerechnet hatte.
Die Bestimmung erlaubt es dem Kanton, Impfungen für besonders gefährdete Personen oder bestimmte Berufsgruppen verbindlich vorzuschreiben. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Franken. Eine zwangsweise Impfung ist ausgeschlossen. Kritisch beurteilt werden vor allem die Höhe der Sanktionen sowie die weitgehende Entscheidungsbefugnis des Regierungsrats.
Vor allem die SVP kritisiert die angedrohten Bußgelder scharf. Sie fordert, die Strafbestimmung vollständig aus dem Gesetz zu entfernen, und warnt davor, dass eine derart hohe finanzielle Sanktion die Entscheidungsfreiheit faktisch untergrabe.
Zusätzlich stört sich die Partei daran, dass eine Impfpflicht ohne vorgängige Zustimmung des Kantonsrats eingeführt werden könnte. Auch die FDP äußert Vorbehalte, allerdings weniger inhaltlicher als kommunikativer Natur. Nach den Erfahrungen der Corona-Zeit hätte man eine frühere und transparentere Information erwartet. Der Begriff "Impfpflicht" wird parteiübergreifend als unnötig provokativ empfunden.
Gesundheitsdirektor Bruno Damann räumte ein, dass die Reaktionen deutlich heftiger ausgefallen sind als erwartet. Rückblickend würde er eine andere Bezeichnung wählen, da das gewählte Wort nicht präzise abbilde, worum es rechtlich gehe.
Auch die Höhe der Bußgelder sei missverstanden worden. Der Maximalbetrag stelle eine Obergrenze dar, während sich die effektive Strafe nach dem Einkommen richte, vergleichbar mit dem System bei Verkehrsdelikten.
Zuständig wären die ordentlichen Strafbehörden. Ob es sinnvoll sei, eine solche Sanktion ausdrücklich im Zusammenhang mit Impfungen zu regeln, werde geprüft.
Rechtlich bewegt sich St. Gallen im Rahmen des geltenden Bundesrechts. Das Epidemiengesetz, dem das Stimmvolk 2013 zugestimmt hat, gibt den Kantonen die Möglichkeit, Impfungen für gefährdete oder besonders exponierte Gruppen verbindlich zu erklären.
Insgesamt verfügen 17 Kantone über entsprechende Bestimmungen. Teilweise sehen diese sogar höhere Bußgelder vor als in St. Gallen, etwa in Zürich oder Basel-Landschaft. In der Praxis wurde ein Impfobligatorium bislang jedoch nirgends angewendet, auch nicht während der Covid-Pandemie.
Dass die Vorlage gerade jetzt auf so große Skepsis trifft, hängt eng mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre zusammen. Staatliche Maßnahmen im Gesundheitsbereich werden kritischer betrachtet, die Akzeptanz für verpflichtende Regelungen ist spürbar gesunken. Begriffe und Instrumente, die vor wenigen Jahren kaum Beachtung fanden, werden heute politisch deutlich sensibler wahrgenommen.
Die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz hat mit rund 2.500 Eingaben eine außerordentlich hohe Beteiligung erreicht. Die Regierung will diese Rückmeldungen auswerten und den Entwurf überarbeiten.
Auch eine Streichung der umstrittenen Bestimmung ist möglich. Im Frühsommer soll sich der Kantonsrat erstmals mit der Vorlage befassen. Für die Regierung geht es darum, den rechtlichen Rahmen präziser darzulegen und die Erfahrungen aus der Pandemie konsequent in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.
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