Schweiz

Fall Jacques Baud: Bern soll in Brüssel protestiert haben

Die Schweiz soll laut Insidern in Brüssel gegen die EU-Sanktionen gegen Jacques Baud protestiert haben. Offizielle Bestätigungen fehlen. Der Schritt gilt als verspätete Reaktion auf ein Verfahren, das ohne Anhörung und richterliche Prüfung erfolgte.
Fall Jacques Baud: Bern soll in Brüssel protestiert haben© Printscreen SRF

Bis zu diesem Sonntagnachmittag lag weder vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten noch von der Bundeskanzlei eine offizielle Stellungnahme vor. Mehrere voneinander unabhängige Quellen, darunter das Portal "Forum Geopolitica", berichten jedoch, dass die Schweiz in Brüssel formell gegen die EU-Sanktionierung des Schweizer Staatsbürgers und ehemaligen Nachrichtendienstoffiziers Jacques Baud interveniert habe.

Demnach soll das EDA 26 Tage nach dem EU-Beschluss eine diplomatische Protestnote übermittelt haben. Darin sei beanstandet worden, dass die Sanktionen gegen Baud ohne vorheriges rechtsstaatliches Verfahren verhängt worden seien und zudem seine Meinungsfreiheit verletzten.

Sollte sich diese Darstellung bestätigen, wäre es die erste erkennbare Reaktion der Schweizer Diplomatie auf ein Vorgehen, das von zahlreichen Juristen als rechtlich problematisch eingestuft wird.

Der Zeitpunkt ist auffällig spät. Über mehr als drei Wochen hatte Bern öffentlich geschwiegen, obwohl ein Schweizer Staatsbürger von erheblichen Eingriffen in seine wirtschaftlichen und persönlichen Rechte betroffen ist.

Die Verzögerung ist politisch heikel. In den Tagen nach der EU-Entscheidung hatten verschiedene Vertreter des Bundes, auch aus dem Umfeld des Justiz- und Verteidigungsdepartements, öffentlich und in sozialen Medien scharf gegen Baud Stellung bezogen. Beobachter werteten dies als eine Darstellung, die das Sanktionsverfahren begünstigt haben könnte. Der Bund wies entsprechende Vorwürfe zurück.

Vor diesem Hintergrund wirkt ein allfälliger Protest aus Bern weniger wie eine eigenständige außenpolitische Initiative als wie eine verspätete Reaktion auf wachsenden öffentlichen und internationalen Druck.

Im Kern steht eine grundsätzliche rechtsstaatliche Frage. Die EU setzte Baud, wie zuvor mehrere andere Journalisten, Wissenschaftler und Analysten, auf eine Sanktionsliste, ohne dass ein gerichtliches Verfahren durchgeführt worden wäre. Die Betroffenen wurden weder angehört noch angeklagt. Gleichwohl können Vermögenswerte eingefroren, Reisen untersagt und wirtschaftliche Tätigkeiten blockiert werden.

Rechtswissenschaftler sehen darin einen Bruch mit elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien. Auch Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, der die Meinungsfreiheit schützt, wird in diesem Zusammenhang angeführt. Die Entscheidungen werden nicht von unabhängigen Gerichten getroffen, sondern vom Rat der Europäischen Union, einem politischen Gremium.

Dass sich Bern laut Insidern überhaupt bewegt hat, dürfte weniger interner Neubewertung als externem Druck geschuldet sein. In den vergangenen Wochen hatten sich zahlreiche internationale Medien, Juristen und Bürgerrechtsorganisationen mit Baud solidarisiert.

In Deutschland wurde der Fall bereits am 19. Dezember in der Bundespressekonferenz thematisiert. Auf die Frage nach der rechtlichen Grundlage solcher Sanktionen verwies die Bundesregierung lediglich auf den Kampf gegen Desinformation und ließ erkennen, dass dieser Kurs fortgesetzt werden soll.

Sollte die Intervention des EDA tatsächlich erfolgt sein, wäre sie ein wichtiges, wenn auch spätes Signal. An der grundsätzlichen Problematik eines Sanktionsregimes, das politische Einschätzungen ohne richterliche Kontrolle mit strafähnlichen Maßnahmen belegt, ändert dies wenig.

Das EDA hat bisher nicht öffentlich bestätigt, dass in Brüssel ein offizieller Schweizer Protest gegen die EU-Maßnahmen im Fall Baud hinterlegt wurde.

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