Schweiz

Bodensee friert teilweise zu: Eisflächen wie zuletzt 1963

Die Situation am Bodensee weckt Erinnerungen an das seltene Naturereignis von 1963. Der Gnadensee ist aktuell zugefroren, Hunderte nutzen die Eisfläche für winterliche Aktivitäten. Behörden warnen jedoch, dass das Eis nur eingeschränkt tragfähig ist. Mit steigenden Temperaturen könnten instabile Stellen rasch nachgeben. Eine offizielle Freigabe zum Betreten besteht nicht.

Der anhaltende Frost der vergangenen Tage hat Teile des Bodensees gefrieren lassen und damit zahlreiche Menschen auf die Eisflächen gelockt. Besonders der Gnadensee zwischen Allensbach und der Insel Reichenau, ein flacher Abschnitt des Untersees, hat sich stellenweise in eine geschlossene Eisfläche verwandelt.

Spaziergänger, Schlittschuhläufer und Ausflügler nutzen das seltene Naturschauspiel, oft ohne sich der Risiken bewusst zu sein.

Am Mittwoch kam es dort zu mehreren gefährlichen Zwischenfällen. Nach Angaben der Wasserschutzpolizei brachen innerhalb kurzer Zeit drei Menschen ins Eis ein, darunter auch ein Helfer.

Zwei der Betroffenen, im Alter von 56 und 75 Jahren, konnten von anderen Anwesenden aus dem Wasser gezogen werden. Sie wurden mit Unterkühlungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Ersthelfer konnte sich vermutlich selbst retten. Die Einbruchstelle war rund 90 Zentimeter tief, die Wassertemperatur lag bei etwa drei Grad.

Die Wasserschutzpolizei warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Zwar werde die Dicke des Eises regelmäßig kontrolliert, eine offizielle Freigabe gebe es jedoch nicht.

Besonders tückisch sei die Schneedecke auf dem Eis, erklärte ein Polizeisprecher. Sie verdecke Schwachstellen, sodass tragfähige und instabile Bereiche kaum zu unterscheiden seien. Zudem seien viele der Verunglückten vergleichsweise weit hinausgelaufen.

Trotz der Warnungen hielten sich zuletzt täglich Hunderte Menschen auf dem Gnadensee auf. Am Dreikönigstag wurden dort sogar Grillstellen eingerichtet, Glühwein ausgeschenkt und Schlitten über das Eis gezogen. Hinweisschilder, die auf die fehlende Freigabe aufmerksam machen, fehlen bislang vielerorts.

Anders als auf der Schweizer Seite des Untersees, wo Gemeinden oder Eismeister unter bestimmten Voraussetzungen Eisflächen freigeben können, existiert auf deutscher Seite des Bodensees kein entsprechendes Verfahren. Das Betreten erfolgt rechtlich auf eigene Gefahr, ein generelles Verbot besteht jedoch nicht. Ausgenommen sind Schilf- und Naturschutzgebiete, deren Betreten gesetzlich untersagt ist.

Auch andere Gewässer der Region sind von der Kälte betroffen. Der Federsee bei Bad Buchau ist aufgrund seiner geringen Tiefe vollständig zugefroren und wird seit Tagen von Spaziergängern und Eisläufern genutzt. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass tiefere Seen trotz geschlossener Eisdecke unter der Oberfläche noch wärmeres Wasser führen können, was die Tragfähigkeit unberechenbar macht.

Wie lange die Eisflächen halten, bleibt ungewiss. Für die kommenden Tage sind steigende Temperaturen angekündigt. Die Wasserschutzpolizei appelliert deshalb erneut an die Vernunft der Bevölkerung und rät dringend davon ab, die gefrorenen Bereiche des Bodensees zu betreten.

Das letzte vollständige Zufrieren des Bodensees, die sogenannte Seegfrörne, ereignete sich im Winter 1963. 

Mehr zum Thema – Stromausfall: Berlins Bürgermeister ruft "Großschadenslage" aus – Schulen bleiben zu

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.