
Brand in Schweizer Bar: Fünf Jahre ohne Kontrolle – Gemeindepräsident schließt Rücktritt aus

Nach der tödlichen Brandkatastrophe in der Bar "Le Constellation" hat der Gemeinderat von Crans-Montana erstmals umfassend Stellung genommen.
Im Zentrum der Medienkonferenz stand ein Eingeständnis mit weitreichenden Folgen: Die letzte Brandschutzkontrolle des Lokals fand im Jahr 2019 statt.
Zwischen 2020 und 2025 unterblieben die gesetzlich vorgesehenen periodischen Kontrollen vollständig.
Gemeindepräsident Nicolas Féraud sprach von einer "zutiefst bedauerlichen Lücke" und verwies darauf, dass die Gemeinde in den vergangenen Tagen mehr als 60 Unterlagen gesichtet und der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Weshalb die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen über mehrere Jahre hinweg ausblieben, könne er nicht erklären. Diese Frage müsse nun im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung geklärt werden.
Zugleich korrigierte Féraud frühere Aussagen, wonach es in Crans-Montana keine nachlässige Sicherheitskultur gegeben habe. An dieser Einschätzung halte er nicht mehr fest. Ihm sei zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesen, dass die periodischen Kontrollen faktisch nicht durchgeführt worden seien. Auch der Gemeinderat sei darüber nicht informiert gewesen.
Keine Kontrolle des Materials, kein Feueralarm vorgeschrieben
Besonders kritisch erscheint rückblickend, dass die schallisolierenden Schaumstoffelemente im Untergeschoss der Bar nie überprüft wurden. Laut Gemeinde war eine Kontrolle dieser Materialien rechtlich nicht vorgeschrieben. Der kommunale Sicherheitsbeauftragte habe darin kein Risiko gesehen. Ob die verwendeten Elemente zertifiziert waren, ist bis heute unklar.
Auch ein Feueralarm war im Betrieb nicht obligatorisch. Nach Angaben des zuständigen Gemeinderats reichte für die Größe des Lokals ein einzelner Feuerlöscher aus. Zugelassen waren je 100 Personen im Erd- und Untergeschoss. Ob sich in der Silvesternacht deutlich mehr Gäste im Lokal aufhielten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Gemeinde sieht sich selbst als Geschädigte
Für Irritation sorgte die Ankündigung der Gemeinde, im Strafverfahren als Nebenklägerin aufzutreten. Auf die Frage, ob sich die Gemeinde damit selbst zum Opfer erkläre, sagte Féraud, Crans-Montana sei "als Geschädigte am meisten betroffen". Die rechtliche Zulässigkeit dieser Doppelrolle müsse ein Gericht beurteilen.
Ein Rücktritt des Gemeinderats stehe nicht zur Diskussion.
"Man verlässt das Schiff nicht mitten im Sturm", sagte Féraud mehrfach.
Die Exekutive sei demokratisch gewählt und wolle Verantwortung übernehmen. Zugleich räumte der Gemeindepräsident ein, dass die vergangenen Tage extrem belastend gewesen seien. Die Trauer der betroffenen Familien werde ihn ein Leben lang begleiten.

Als unmittelbare Konsequenz hat die Gemeinde ein externes, spezialisiertes Büro beauftragt, sämtliche öffentlichen Betriebe in Crans-Montana zu kontrollieren. Zudem wird der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen in geschlossenen Räumen auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
Der Fall wirft über Crans-Montana hinaus grundsätzliche Fragen auf. Brandschutzexperten kritisieren seit Längerem, dass in vielen Walliser Gemeinden die Ausbildung und Ressourcen der zuständigen Stellen unzureichend seien. Die Zermatter Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser sprach von einem strukturellen Ressourcenproblem und plädierte für regionale Lösungen mit professionell ausgebildeten Fachstellen.
Während die strafrechtliche Aufarbeitung erst begonnen hat, bleibt eines bereits festzuhalten: Die Brandkatastrophe von Crans-Montana ist nicht nur eine Tragödie mit 40 Todesopfern, sondern auch ein schwerer Vertrauensbruch zwischen Behörden, Betreibern und Öffentlichkeit.
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