
Schweiz sperrt Vermögenswerte aus dem Umfeld von Maduro

Der Bundesrat hat am 5. Januar 2026 beschlossen, allfällige Vermögenswerte von Nicolás Maduro und weiteren Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Ziel des Entscheids ist es, einen möglichen Abfluss von Geldern zu verhindern und den Handlungsspielraum der Behörden zu sichern. Nach Angaben des Außendepartements sind Mitglieder der amtierenden venezolanischen Regierung von der Maßnahme ausdrücklich nicht betroffen.
Die Landesregierung begründet den Schritt mit der angespannten rechtlichen und politischen Lage rund um das frühere Machtzentrum in Caracas. Sollten künftige Gerichtsverfahren ergeben, dass die blockierten Gelder illegaler Herkunft sind, strebt die Schweiz an, diese der venezolanischen Bevölkerung zukommen zu lassen. Die Vermögenssperre ergänzt die seit 2018 bestehenden Sanktionen gegen Venezuela, die auf dem Embargogesetz basieren.

Der Entscheid fällt in eine Phase erhöhter internationaler Aufmerksamkeit für den Finanzplatz Schweiz. In den vergangenen Jahren hatten umfangreiche Ermittlungen offengelegt, dass Milliardenbeträge aus Venezuela über Schweizer Banken geflossen waren, häufig mit Bezug zu Korruption und Geldwäscherei rund um den staatlichen Ölkonzern PDVSA.
Untersuchungen von Strafverfolgern und der Finanzmarktaufsicht führten zu Verfahren gegen mehrere Institute und zu teils scharfen Rügen wegen mangelhafter Sorgfaltspflichten.
Die stark regulierte Devisenpolitik Venezuelas schuf über Jahre ein ideales Umfeld für Korruption und systematische Bereicherung. Da nur wenige privilegierte Akteure Zugang zu den staatlich festgelegten Vorzugskursen hatten, entwickelte sich parallel ein riesiger Schwarzmarkt, auf dem Fremdwährungen ein Vielfaches wert waren. Wer staatlich subventionierte Dollars erhielt, konnte diese mit minimalem Aufwand vervielfachen und enorme Gewinne erzielen.
Diese Mechanismen ermöglichten es der politischen Elite rund um Hugo Chávez und später Nicolás Maduro, Milliarden aus den Öleinnahmen abzuschöpfen. Während die breite Bevölkerung unter Inflation und wachsender Armut litt, flossen die Gewinne über internationale Finanzstrukturen ins Ausland. Davon profitierten auch Schweizer Banken und Banker.
Im Rahmen eines US-Rechtshilfegesuchs von 2018 wurden rund 4,5 Milliarden US-Dollar identifiziert, die auf Konten bei Schweizer Instituten landeten, insbesondere bei der Genfer CBH Bank.
Ein zweites großes Geldwäscheschema führte über den venezolanischen Medienunternehmer Raul Gorrin, der enge Verbindungen zur Machtelite pflegte. Über einzelne Konten wurden innert kurzer Zeit Milliardenbeträge verschoben, darunter 2,9 Milliarden Dollar innerhalb von zwölf Monaten. Gorrin bestach unter anderem den früheren Schatzmeister Alejandro Andrade, der in den USA zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.
Vor diesem Hintergrund erhält der aktuelle Bundesratsbeschluss eine zusätzliche Signalwirkung. Er richtet sich weniger gegen konkrete, bereits identifizierte Konten als gegen potenzielle Vermögenswerte, die sich noch im Einflussbereich des früheren Machtapparats befinden könnten. Die Behörden betonen, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt, nicht um eine Vorverurteilung.
Für den Schweizer Finanzplatz ist der Entscheid auch politisch heikel. Einerseits unterstreicht er den Anspruch, konsequent gegen mutmaßlich illegale Gelder vorzugehen. Andererseits erinnert er daran, wie stark die Schweiz in der Vergangenheit als Drehscheibe für Vermögen aus autoritär regierten Staaten fungierte. Dass von den gesperrten Geldern am Ende tatsächlich Mittel an die Bevölkerung Venezuelas zurückfließen könnten, hängt von komplexen internationalen Rechtsverfahren ab und dürfte Jahre in Anspruch nehmen.
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