
Schweiz: Ständerat will anonyme Onlinekommentare verbieten

Der Ständerat hat eine Motion von Mauro Poggia (MCG/GE) angenommen, die anonyme Leserkommentare auf Webseiten von Schweizer Medienunternehmen künftig verbieten will.
Geltung soll das Verbot nach dem Willen Poggias für alle Medien haben, die direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder unterstützt werden. Die kleine Kammer stimmte mit 26 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen für den Vorstoß, der nun an den Nationalrat weitergeleitet wird.

Poggia begründete seinen Vorstoß mit einer zunehmenden Flut von beleidigenden und hasserfüllten Kommentaren im Internet.
Wer sich hinter einem Pseudonym verstecke, schreibe leichter Beleidigungen, sagte der Genfer Ständerat. Eine Pflicht zur Identifikation der Verfasser solle die Diskussionskultur "verbessern" und Menschen wieder stärker am Austausch von Ideen beteiligen. Der Bundesrat und die Mehrheit der zuständigen Kommission zeigten sich kritisch.
Subventioniert würden in der Regel nicht Online-Angebote, sondern Printmedien oder lineare Radio- und Fernsehprogramme, argumentierten sie.
Eine Verknüpfung mit öffentlicher Unterstützung sei daher kaum zielführend. Zudem sei problematisch, dass Poggia alle drei Staatsebenen erfassen wolle, was auch die Unterstützung kleiner lokaler Portale betreffe.
Trotz dieser Einwände zeigte sich die Minderheit der Kommission verständnisvoll. Baptiste Hurni (SP/NE) räumte ein, dass die Motion in Details Schwächen habe, betonte aber, dass man nicht untätig bleiben dürfe.
Medienminister Albert Rösti wies darauf hin, dass die Schweizer Medienbranche bereits über Selbstregulierungsmechanismen verfüge. Effektiver als eine gesetzliche Klarnamenpflicht sei eine sorgfältige redaktionelle Betreuung der Kommentarspalten.
Eine Klarnamenpflicht verringert nicht automatisch toxische Kommentare. Studien zeigen, dass bis zu 30 Prozent der Userkommentare auch unter Klarnamen feindselig sein können. Moderation und klare Richtlinien bleiben daher entscheidend für eine konstruktive Diskussionskultur.
Die Motion von Mauro Poggia könnte angesichts der Erfahrung vieler Parlamentarier mit Online-Anfeindungen im Nationalrat auf offene Ohren stoßen. Gleichzeitig wirft sie Fragen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen auf die Medienfreiheit und den Datenschutz auf.
Die Schweiz hat mit der Annahme des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID‑Gesetz) einen kaum umkehrbaren Schritt hin zu einer staatlich kontrollierten digitalen Identität getan. Die E‑ID erlaubt es, die eigene Identität online und offline nachzuweisen, etwa bei Bankgeschäften, Alterskontrollen oder digitalen Dienstleistungen. Obwohl die Nutzung offiziell freiwillig und kostenlos bleibt, eröffnet das System neue Möglichkeiten zur Einschränkung von Freiheiten und zur Kontrolle von Online-Aktivitäten.
Die E‑ID wird über eine technische Vertrauensinfrastruktur des Bundes ausgegeben. Daten werden dezentral auf den Geräten der Nutzer gespeichert, die Kontrolle über die Weitergabe der Informationen liegt formal beim Nutzer. Dieses Prinzip der Datensparsamkeit ist zwar vorgegeben, in der Praxis wirft der Umgang mit sensiblen Informationen und die technische Umsetzung aber viele Fragen auf.
Für Medien und Plattformen könnte die E‑ID künftig eine Grundlage bieten, um Kommentarschreiber eindeutig zu identifizieren und so eine Klarnamenpflicht technisch umzusetzen.
Die E‑ID schafft damit die Grundlage für eine umfassende digitale Identitätsprüfung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie als Instrument zur Regulierung von Online-Kommentaren und zur Kontrolle digitaler Räume eingesetzt. Die Einführung markiert einen unauffälligen technischen Eingriff, der die Überwachung der Bürger erleichtert.
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