
Nach LGBTQ-Kritik: Schweizer muss zehn Tage ins Gefängnis

Wir haben bereits über den Fall berichtet: In der Schweiz sorgt die Inhaftierung von Emanuel Brünisholz für Aufmerksamkeit.

Der Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf im Kanton Bern trat am 2. Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Hintergrund ist ein Facebook-Kommentar über Transpersonen, für den ihm ein Bußgeld auferlegt worden war, das er nicht beglichen hatte.
Der fragliche Post stammt aus dem Dezember 2022. Brünisholz hatte unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner geschrieben, dass man bei einer hypothetischen Ausgrabung von LGBTQI-Personen in 200 Jahren anhand der Skelette nur "Mann und Frau" erkennen werde und alles andere eine psychische Krankheit sei, die durch den Lehrplan gefördert werde.
Acht Monate später wurde er von der Polizei einvernommen. Im September 2023 erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er beinhaltete eine bedingte Geldstrafe von 2.500 Franken, dazu eine Geldbusse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 800 Franken. Ein Einspruch blieb erfolglos.
Rechtlich ist das Urteil nicht eindeutig. Die erweiterte Rassismusstrafnorm in der Schweiz schützt offiziell die sexuelle Orientierung, nennt Transpersonen jedoch nicht explizit. Die Gerichte werteten den Kommentar dennoch als menschenverachtende Herabsetzung und damit als strafbare Äußerung.
Im Netz sorgt die Entscheidung für starke Reaktionen. Befürworter der Meinungsfreiheit stellen Brünisholz als Märtyrer dar, der ins Gefängnis müsse, weil er die Wahrheit gesagt habe.
Die Situation zeigt deutlich, dass die Meinungsfreiheit in der Schweiz zunehmend auf dem Prüfstand steht.
In anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Großbritannien gelten striktere Regeln für beleidigende Online-Äußerungen, doch auch die Schweizer Justiz duldet kaum Kritik oder Nachfragen zu LGBTQ-Themen.
Brünisholz' Inhaftierung verdeutlicht, dass selbst scheinbar unbedeutende Kommentare im Netz ernste juristische Konsequenzen nach sich ziehen können.
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