Schweiz

"Ich schoss einem Russen in den Kopf" – Schweizer brüstet sich mit seinem Einsatz in der Ukraine

Jona Neidhart, ein 38-jähriger Schweizer, kämpfte während zweier längerer Einsätze an der ukrainischen Front. Die Militärjustiz befragte ihn, da der Dienst in einer fremden Armee strafbar ist. Laut Verhörprotokoll tötete er einen russischen Soldaten und quälte russische Gefangene.

Der Schweizer Staatsbürger Jona Neidhart, 38 Jahre alt und in Zürich geboren, hat insgesamt rund zwei Jahre an verschiedenen Frontabschnitten in der Ukraine gekämpft.

Sein erster Einsatz dauerte von März 2022 bis Dezember 2023, ein zweiter folgte von Januar bis Juni 2025. Die Schweizer Militärjustiz hat ihn im September befragt, da der Dienst in einer ausländischen Armee nach Schweizer Recht strafbar ist. Die Unterlagen des Verhörs liegen mehreren Schweizer Medien vor.

Neidhart erklärte, er habe sich aus einer moralischen Verpflichtung heraus dem Kampf angeschlossen. Er begründete sein Handeln damit, dass "die Ukraine aus seiner Sicht unprovoziert angegriffen worden sei" und die internationale Gemeinschaft um Unterstützung gebeten habe.

Zudem verwies er auf familiäre Verbindungen in die Ukraine sowie auf seine Zugehörigkeit zu einer "christlichen" Glaubensgemeinschaft, der "Kirche Jesu Christi" (Mormonen).

Während seiner Einsätze habe er nach eigenen Angaben vorwiegend an defensiven Operationen teilgenommen.

Es habe jedoch einen Fall gegeben, in dem er selbst einen Schuss auf einen russischen Soldaten abgegeben habe. Laut Protokoll näherten sich zwei russische Kämpfer seiner Stellung bis auf wenige Meter und eröffneten das Feuer. Einer der beiden sei durch eine Handgranate seiner Kameraden tödlich verletzt worden, der zweite sei geflohen. Neidhart und sein Team erhielten den Auftrag, den Russen aufzuspüren.

Die Soldaten fanden zunächst Ausrüstungsteile, später den verletzten Russen selbst. Ein Kamerad habe mehrere Schüsse auf ihn abgegeben. Neidhart habe daraufhin einen Kopfschuss abgefeuert.

Schuldgefühle habe er dennoch nicht, erklärt der gläubige Mormone, da sich an der Front vieles anders abspiele als in militärischen Lehrbüchern. Die Einhaltung der Genfer Konvention sei unter diesen Bedingungen häufig kaum umsetzbar, meint Neidhart.

Ein weiterer Vorfall betraf den Umgang mit vier russischen Gefangenen

Neidhart führte sie gemeinsam mit fünf anderen internationalen Freiwilligen von der Front weg. Um Übergriffe zu verhindern, nahmen sie den Gefangenen die Schutzausrüstung ab. Ein Verletzter hätte nach den Regeln getragen werden müssen, doch die Gruppe sah sich personell nicht dazu in der Lage.

Die Gefangenen mussten den Verwundeten daher selbst transportieren.

Während eines Mörserangriffs kam einer der Gefangenen ums Leben, zwei wurden leicht verletzt. Die Soldaten brachten die Leichtverletzten in Sicherheit und ließen den Schwerverletzten zurück.

Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegsvölkerrecht eröffnet wird. Sollte sie verzichten, führt die Militärjustiz die Ermittlungen fort. Das Schweizer Militärgesetz sieht für fremden Militärdienst eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Neidhart hofft auf eine Einstellung des Verfahrens

Er betont, dass die Schweiz ihre Neutralitätspolitik überdenken sollte, wenn ein Land völkerrechtswidrig angegriffen werde. Landsleute, die aus moralischer Überzeugung helfen wollten, sollten nicht kriminalisiert werden, meint der Mormone.

Der Bundesrat hatte in einer parlamentarischen Anfrage 2022 jedoch klargestellt, dass keine Ausnahmen vom geltenden Recht vorgesehen sind.

Erlaubt ist der Einsatz für Schweizer in der Ukraine nur, wenn sie dort niedergelassen sind, die Staatsbürgerschaft besitzen und regulären Militärdienst leisten, oder wenn eine ausdrückliche Genehmigung des Bundesrates vorliegt.

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