Schweiz

Zollstreit: Trump fordert freie Fahrt für den Cybertruck und Chlor-Hühner-Zulassung in der Schweiz

Die USA verlangen für Zollreduktionen weitreichende Schweizer Zugeständnisse. Laut einer vom Weißen Haus veröffentlichten Liste betreffen diese Agrarzölle, Autostandards, digitale Steuern und Sanktionsübernahmen.
Zollstreit: Trump fordert freie Fahrt für den Cybertruck und Chlor-Hühner-Zulassung in der SchweizQuelle: RT

Trump fordert Sondersteuerfreiheit für US-Techkonzerne und freie Fahrt für den Cybertruck in der Schweiz. Das klingt auf den ersten Blick plakativ, aber wie so oft verbirgt sich der Teufel im Detail. Jetzt treten mehr Einzelheiten zutage, als das öffentlich und in Berichten über die 15-Prozent-Zollgrenze angedeutet wurde.

Als Wirtschaftsminister Guy Parmelin und SECO-Direktorin Helene Budliger (Staatssekretariat für Wirtschaft) ihre vorläufigen Verhandlungsergebnisse mit den USA präsentierten, dominierten technische Aspekte die öffentliche Wahrnehmung. Im Zentrum standen die angekündigten Schweizer Investitionen von rund 200 Milliarden US-Dollar in den Vereinigten Staaten und einige zoll- beziehungsweise agrarpolitische Zugeständnisse. Der Eindruck eines ausgewogenen Gebens und Nehmens hielt jedoch nur kurz.

Denn eine vom Weißen Haus veröffentlichte gemeinsame Absichtserklärung enthüllt: Washington strebt eine tiefgreifende Neuordnung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen an. Nach Angaben aus Berichten umfasst das Dokument 29 Punkte, und mehrere davon liegen politisch der Schweiz schwer im Magen.

Vor allem bei der Landwirtschaft verlangt die US-Seite radikale Öffnungen. Die Schweiz soll eine breite Palette von Agrarzöllen vollständig streichen; betroffen sind Nüsse, Früchte, chemische Erzeugnisse sowie alkoholische Produkte wie Whisky und Rum. Gleichzeitig fordert Washington ein deutlich höheres Kontingent beim Rindfleischimport und die Zulassung umstrittener Geflügelprodukte, etwa sogenannter "Chlor-Hühner". Vertreter der Schweizer Bauernschaft warnen bereits vor dramatischen Marktverwerfungen und fordern mehr staatliche Unterstützung.

Noch sensibler ist die Forderung, die Schweiz solle künftig amerikanische Fahrzeugstandards übernehmen. Bisher mussten große US-Pick-ups und SUVs für den Einsatz auf Schweizer Straßen angepasst werden, laut der US-Liste würde der Tesla-Cybertruck künftig aber ohne jedwede Modifikation zugelassen. Das wirft Grundsatzfragen auf: Regulierung, Verkehrssicherheit, Zulassungsprinzipien. Alles steht plötzlich zur Disposition.

Doch wie realistisch ist das überhaupt? Könnte man mit einem originalen Cybertruck dereinst auch in der EU fahren? Tatsächlich sieht die Lage düster aus. Der Cybertruck hat derzeit keine EU-Typ-Zulassung. Die EU-Sicherheitsvorgaben, etwa passive Sicherheit, Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer, Tempobegrenzer bei schweren Fahrzeugen, verletzen zentrale Konstruktionselemente des Cybertrucks.

In Deutschland wurde für den Cybertruck sogar eine Sondergenehmigung für US-Militärfahrzeuge abgelehnt. Einzelzulassungen gibt es vereinzelt, doch sie bleiben Ausnahmefälle. 

Parallel dazu verlangt Washington, dass die Schweiz US-Sanktionen übernimmt. Bislang hatte Parmelin wiederholt versichert, dies sei kein Thema, doch in der veröffentlichten Liste findet sich die Forderung nach einer solchen Übernahme. Politisch sorgt das für erheblichen Widerstand. Kritiker aus allen Parteien warnen, eine automatische Sanktionstreue untergrabe die schweizerische Souveränität. Das zuständige Departement argumentiert dagegen, die Absichtserklärung sei nicht rechtsverbindlich und lasse der Schweiz volle Entscheidungsfreiheit.

Ein weiterer Streitpunkt – Steuern auf digitale Dienstleistungen

Die US-Seite verlangt, dass die Schweiz keine speziellen Abgaben für Giganten wie Google, Amazon oder Meta erhebt. Aus Washingtoner Sicht seien solche Sondersteuern "schädlich". Im Schweizer Parlament hingegen gibt es zunehmend Vorstösse, die mehr Transparenz und Verantwortung von Techkonzernen verlangen. 

Viele Passagen im "Joint Statement" bleiben bewusst vage formuliert. Das Wirtschaftsdepartement betont wiederholt, die Liste enthalte keine bindenden Verpflichtungen. Ob die US-Regierung das genauso sieht, ist unklar. Entscheidend wird sein, wie sehr Washington auf umstrittenen Forderungen beharrt, die in der Schweiz kaum eine Mehrheit finden könnten, besonders angesichts der politischen Unberechenbarkeit im Weißen Haus.

Das bisherige Dokument ist nur eine Absichtserklärung, kein formelles Abkommen. Die Schweiz steht damit erst am Anfang eines potenziell langwierigen Prozesses. Dass bislang einzig die US-Seite das Statement veröffentlicht hat, verstärkt die Unsicherheit. Die Schweizer Behörden sprechen von einem "internen Missverständnis" und versprechen rasche Nachbesserungen. Doch ob das reicht, um die heiklen Forderungen zu entschärfen, bleibt offen.

In diesem Zusammenhang könnte Trumps geplanter Besuch beim Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2026 eine Rolle spielen. Berichten zufolge will er persönlich mit einer Delegation vor Ort sein, offiziell bestätigt ist dies jedoch weder vom WEF noch von den Schweizer Behörden. Ob Trump die Gelegenheit nutzen wird, die offenen Fragen rund um die Handels- und Zollstreitigkeiten direkt zu klären, bleibt abzuwarten.

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