
Schweiz lockert Regeln für Waffenexporte: Ukraine bleibt ausgeschlossen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Schweizer Nationalrats SiK‑N hat beschlossen, die Ausfuhrregeln für Kriegsmaterial zu lockern. Mit 16 zu 9 Stimmen befürwortete die Mehrheit Änderungen am Kriegsmaterialgesetz, die nun der großen Kammer zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zukünftig sollen Länder mit einem vergleichbaren Exportregime wie die Schweiz auch dann beliefert werden können, wenn sie in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, sofern außen-, sicherheits- und neutralitätspolitische Interessen dies zulassen.
Auf Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen soll grundsätzlich verzichtet werden; der Bundesrat kann sie bei Bedarf jedoch von staatlichen Endempfängern verlangen.
Die Kommissionsmehrheit betont, dass die Lockerung die Schweizer Rüstungsindustrie stärkt und die Verteidigungsfähigkeit der Armee erhöht. Eine Minderheit warnt indes, dass die Neutralität der Schweiz sowie ihre Verpflichtung zu Frieden und Menschenrechten dadurch gefährdet werden könnten.

Die geplante Lockerung betrifft prinzipiell alle Länder mit einem vergleichbaren Exportregime, selbst wenn sie sich in bewaffneten Konflikten befinden. Einzige Ausnahme ist die Ukraine. Internen Quellen zufolge war dies eine Bedingung der SVP.
Hintergrund dafür sind die Neutralitätspolitik und die Wahrung sicherheitsrelevanter Interessen: Da die Ukraine derzeit im Krieg gegen Russland steht, besteht die Gefahr, dass Schweizer Kriegsmaterial unmittelbar in einen laufenden Konflikt gerät. Zudem könnte eine Lieferung die Neutralitätsposition der Schweiz schwächen und diplomatische Spannungen verschärfen.
Swissmem, der Verband der Schweizer Rüstungs- und Technologiefirmen, betont, dass die Gesetzesanpassung vor allem der Stärkung der nationalen Rüstungsindustrie dient. Der Ausschluss der Ukraine soll verhindern, dass wirtschaftliche Interessen in einen hochpolitischen Konflikt hineinwirken und Bern außenpolitisch belasten.
Kritiker von SP und Grünen sehen darin eine moralische Schieflage: Länder mit Bürgerkrieg oder gravierenden Menschenrechtsverletzungen – wie der Sudan oder Saudi-Arabien – sollen beliefert werden können, die Ukraine jedoch nicht. Für sie ist dies ein "Geschenk an die Rüstungsindustrie" auf Kosten der Friedens- und Neutralitätsprinzipien der Schweiz.
Die Reform spaltet die Schweizer Öffentlichkeit. Eine Allianz aus SP, Grünen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kündigte bereits ein Referendum gegen die Lockerung der Kriegsmaterialexporte an. Die Entscheidung der großen Kammer wird in der Wintersession im Dezember erwartet.
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