
Juristisches Erdbeben in der Schweiz: Gericht erklärt Credit-Suisse-Abschreibung für illegal

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat entschieden, dass die im März 2023 verfügte Abschreibung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse rechtswidrig war. Damit geben die Richter über 3000 Investoren recht, die nach dem Totalverlust ihrer Anleihen gegen die Finanzmarktaufsicht Finma geklagt hatten.
Das Urteil bedeutet eine herbe Schlappe für die Schweizer Regierung, die glaubte, mit der Übernahme der Credit Suisse sei die Krise beigelegt. Stattdessen rücken alte Fragen wieder in den Vordergrund: Musste die Bank wirklich geopfert werden? Weshalb entschied man sich gegen eine Verstaatlichung? Und wer wird am Ende für die Folgen dieses Entscheids bezahlen?
Die Finma hatte während der dramatischen Übernahme der angeschlagenen Großbank durch die UBS angeordnet, dass nachrangige Anleihen im Gesamtwert von 16,5 Milliarden Franken vollständig abgeschrieben werden. Diese Maßnahme diente dazu, die UBS zu entlasten und den Zusammenschluss über das Krisenwochenende hinweg zu ermöglichen.
Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete die Abschreibung nun als einen "schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Gläubiger", für den es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben habe. Die Credit Suisse habe zum Zeitpunkt der Verfügung weder ein "Viability Event" ausgelöst noch ihre Eigenmittelanforderungen verletzt. Damit fehlte die Voraussetzung, um die Anleihen zu vernichten.

Mit dem Urteil hebt das Gericht die Finma-Verfügung formell auf. Eine Entscheidung über Entschädigungen oder eine Rückabwicklung steht allerdings noch aus. Die Finma hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Erst wenn das höchste Gericht den Entscheid bestätigt, könnten sich Fragen zu Wiedergutmachung und Haftung stellen – und damit auch die Rolle von UBS und Bund in den Fokus rücken.
Juristen sprechen von einem Präzedenzfall ohne Vorbild. Sollte der Entscheid Bestand haben, könnten milliardenschwere Entschädigungen drohen. Unklar bleibt, ob diese von der UBS, der Finma oder dem Steuerzahler getragen würden.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschädigt das Image des Schweizer Finanzplatzes. Die einst als neutral geltende Schweiz steht nun vor einem spektakulären Zusammenbruch eines Teils ihres Bankensystems. Was im März 2023 als alternativlose Rettung der Credit Suisse verkauft wurde, erweist sich rückblickend als juristisches Desaster mit deutlichen Anzeichen von Fehlplanung und Eigennutz.
Die hastig verfügte Abschreibung von 17 Milliarden Franken AT1-Anleihen war rechtswidrig und legt die Entscheidungen der Machtzentren in Zürich, Bern und bei der SNB offen. Finma und Bundesrat handelten in Panik, die UBS getrieben von Eigeninteresse, alles ohne solide rechtliche Grundlage, während eine Verstaatlichung der Credit Suisse möglich gewesen wäre. Die entscheidende Frage bleibt, wer die Kosten dieses Fehlschlags trägt: die UBS, die Finma oder letztlich der Steuerzahler?
Und falls der Steuerzahler die Kosten trägt, stellt sich umso drängender die Frage, warum die Credit Suisse nicht von Anfang an verstaatlicht wurde.
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