Schweiz

Brisantes Urteil kurz vor E-ID-Abstimmung: 10 Tage Haft wegen eines Facebook-Posts über LGBTQ

Emanuel Brünisholz aus Burgdorf wurde in der Schweiz zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt, nachdem er in einem persönlichen Blogpost eine kritische Meinung zum Thema LGBTQ geäußert hatte. Das Urteil stützt sich auf ein Gesetz gegen öffentliche Herabwürdigung und Diskriminierung.
Brisantes Urteil kurz vor E-ID-Abstimmung: 10 Tage Haft wegen eines Facebook-Posts über LGBTQQuelle: Legion-media.ru © Emmanuele Contini/Symbolbild

In der Schweiz hat die Verurteilung von Emanuel Brünisholz aus Burgdorf zu zehn Tagen Gefängnis eine breite Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit ausgelöst.

Auslöser war ein Kommentar, den Brünisholz auf Facebook unter einem Beitrag des SPV-Politikers Andreas Glarner veröffentlicht hatte. Darin stellte er die LGBTQ-Community infrage und bezeichnete ihre Identität als "psychische Krankheit", die seiner Ansicht nach durch den Schulunterricht gefördert werde.

Kritiker sehen in der Strafe einen übertriebenen Eingriff in die persönliche Meinungsäußerung, während Befürworter betonen, dass der Schutz vor Diskriminierung und Hassrede Vorrang haben müsse.

Der Brünisholz-Fall wirft grundlegende Fragen auf, wie konsequent die Schweiz Gesetze gegen öffentliche Herabwürdigung anwendet und welche Auswirkungen dies auf Äußerungen in sozialen Medien haben könnte, besonders in dieser kritischen Woche der E-ID-Abstimmung.

Das Urteil basiert auf einem Gesetz, das die öffentliche Herabwürdigung und Diskriminierung verbietet. Laut Polizeiangaben wurde Brünisholz am 15. August 2023 in Burgdorf einvernommen, nachdem er am 3. Dezember 2022 einen diskriminierenden Kommentar auf Facebook veröffentlicht hatte. Die Behörden leiteten ein Strafverfahren wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass ein.

Emanuel Brünisholz zeigte sich gegenüber Bekannten über die Konsequenzen überrascht und schrieb in den sozialen Medien:

"Es ist soweit, am 2. Dezember gehe ich in den Knast für 10 Tage!"

Die Verurteilung sorgt in den sozialen Medien für intensive Debatten über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Besonders heikel ist das Timing, da die Schweiz am 28. September 2025 über das Bundesgesetz zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) abstimmt. Da die E-ID mit dem Handy des jeweiligen Nutzers verbunden werden soll, befürchten Kritiker, dass sich über den neuen Identitätsnachweis sensible Daten sehr einfach zurückverfolgen lassen und die Identität von Menschen, die kritische Meinungen äußern, preisgeben.

Das Urteil wirft Fragen auf, wie stark die Schweiz Gesetze ähnlich wie in Deutschland anwendet und welche Folgen dies für die freie Meinungsäußerung im Internet haben könnte.

Das Urteil könnte zudem als Präzedenzfall für künftige Online-Kommentare dienen.

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