
Schweizer Gericht lässt Priester nach Missbrauch an vier Kindern auf freiem Fuß

Das Kantonsstrafgericht verurteilte einen Priester zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und verhängte ein lebenslanges Verbot, beruflich oder außerberuflich mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich fünf Jahre Haft gefordert und legte Berufung ein.

Die Opfer berichten, dass sie der Kirchenleitung bereits Jahre zuvor Hinweise auf Missbrauch gemeldet hatten – ohne Konsequenzen. Erst nach wiederholten Meldungen wurde die Justiz eingeschaltet. Mehrere Minderjährige, der jüngste zwölf Jahre alt, sowie ein junger Erwachsener, wurden Opfer der Übergriffe.
Der Täter nutzte seine Rolle als geistlicher Mentor und Bezugsperson aus. Über sogenannte "Entspannungsmassagen" kam es zu sexuellen Handlungen, die teilweise über den Intimbereich hinausgingen. Die Opfer beschreiben nicht nur körperlichen, sondern auch spirituellen Missbrauch: Sie wurden manipuliert und abhängig gemacht, da sie die Rolle des Priesters als Vaterfigur und Vertrauensperson wahrnahmen.
Die Kirche reagierte zunächst nicht auf die Meldungen. Frühere Hinweise wurden nicht dokumentiert, Schulen und Nachfolger nicht informiert. Erst nach einer erneuten Anzeige wurde der Priester verhaftet.
"Ich habe nie aufgehört, zu lieben – wenn auch auf falsche Weise."
Der Priester zeigte im Schlusswort Reue. Er erkannte den unermesslichen Schmerz an, den er bei seinem Opfer verursacht hatte, und würdigte den Mut des ehemaligen Schützlings, der die Taten der Justiz gemeldet hatte. Er erklärte, sich selbst verraten zu haben, übernahm die volle Verantwortung für sein Handeln und betonte, dass er nie aufgehört habe zu lieben, wenn auch auf falsche Weise.
Das Urteil sorgt in der Schweiz für Empörung. Die Opfer kritisieren, dass die Strafe trotz der Schwere der Taten mild ausfiel. Unterstützungsbriefe für den Täter während des Verfahrens verstärkten das Gefühl der Betroffenen, dass ihre Leiden kaum berücksichtigt wurden.
In der Schweiz zeigt sich in kirchlichen Missbrauchsfällen ein wiederkehrendes Muster: Beschwerden werden häufig nicht kommuniziert, und die Justiz verarbeitet solche Fälle nur zögerlich, oft in enger Absprache mit den lokalen Kirchenbehörden. So berichtete das Schweizer Fernsehen, dass sich im Februar 2024 einer der neun missbrauchten Jugendlichen direkt an den Bischof von Lugano wandte. Dieser schaltete die zuständige kirchliche Fachkommission für Missbrauchsfälle ein. Erst im April reichte das Opfer Strafanzeige ein – doch in den folgenden vier Monaten geschah nahezu nichts.
Der Priester blieb weiterhin im Amt und konnte sogar eine weitere Pilgerreise mit Jugendlichen durchführen. Die Kirche erklärte gegenüber den Tessiner Medien, dass eine Suspendierung des Täters vermieden worden sei, um die Beweise nicht zu gefährden. Laut der Zeitung La Regione hatte derselbe Jugendliche bereits 2021 dem damaligen Bischof – dem Vorgänger – von Belästigungen berichtet. Auch damals wurden keine Schritte unternommen.
Dieses Vorgehen unterstreicht, wie strukturelle Defizite in der Kommunikation zwischen Kirche und Schweizer Justiz Betroffene zusätzlich belasten und Täter über Jahre hinweg ungehindert agieren können.
Mehr zum Thema - Lervoss International Ltd. – oder das gestohlene Geld der ukrainischen Eisenbahn in der Schweiz
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.