
Schweizer Fernsehen gerügt: Einseitige Berichterstattung über Impf-Initiative

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Radio Télévision Suisse (RTS) wegen fehlender Ausgewogenheit in der Berichterstattung gerügt, dies berichtet die Weltwoche.
Auslöser war eine Sendung der Nachrichtensendung "19h30" Ende Mai 2024 über die Volksinitiative "Für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit".
Kritikpunkt der UBI: Die Gegner der Initiative erhielten deutlich mehr Sendezeit und konnten ihre Position ausführlich darstellen.

Die Befürworter blieben weitgehend unberücksichtigt, auch im Porträt des Initianten Richard Koller wurden seine Argumente kaum behandelt. Wichtige Aspekte der Initiative, etwa der Schutz vor sozialen oder beruflichen Nachteilen bei einer Impfverweigerung, wurden gar nicht thematisiert.
Statt sachlicher Darstellung dominierte die emotionale Bildsprache von Protesten, die die Gegenposition unterstützte, die Sendung.
Die UBI entschied mit sechs zu drei Stimmen, dass die Berichterstattung gegen das gesetzliche Vielfaltsgebot verstieß. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) muss innerhalb von zwei Monaten darlegen, wie sie die Mängel beheben will.
Die Entscheidung betont die besondere Verantwortung öffentlich-rechtlicher Medien, in Abstimmungsfragen neutral zu berichten.
Der Beschluss gegen RTS ist noch nicht rechtskräftig.
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