Schweiz

Schweiz: Lehrerin mit Kopftuch nicht erwünscht – Eltern setzen sich durch

In Eschenbach (St. Gallen) wurde eine bereits ausgewählte Primarlehrerin nach Elternprotesten wieder ausgeladen – weil sie ein Kopftuch trägt. Obwohl sie die Schule überzeugt hatte und sogar einen Besuchstag absolvierte, kippten einige Eltern die Entscheidung mit Verweis auf religiöse Neutralität. Die Schulleitung wich zurück – nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst vor einem jahrelangen Rechtsstreit.
Schweiz: Lehrerin mit Kopftuch nicht erwünscht – Eltern setzen sich durchQuelle: Legion-media.ru © Jürgen Ritter/ @Symbolbild

Die Ostschweiz steht für klare Horizonte – für sattgrüne Hügel, den Klang von Alphörnern und eine politische Verankerung, die kaum wankt. Hier blüht das Edelweiss neben der SVP, und die Welt gilt als in Ordnung, solange sie vertraut bleibt. Inmitten dieser Idylle liegt Eschenbach im Kanton St. Gallen – ein Ort, an dem jüngst eine junge Primarlehrerin mit Kopftuch trotz bereits erhaltener Zusage wieder ausgeladen wurde. Der Auslöser: der Widerstand einiger Eltern.

Die Rede war bald von "religiöser Neutralität", von der Sorge um Kinder und der symbolischen Wirkung eines Stücks Stoff. Was anderswo eine kulturpolitische Debatte auslösen würde, wurde in Eschenbach zur Realität – mit unmittelbaren Folgen für eine Lehrerin, die nicht am Unterricht scheiterte, sondern an einem kulturellen Unbehagen.

Die Primarschule Goldingen hatte sich im Frühling für eine gläubige Muslimin als Klassenlehrerin entschieden. Sie trug beim Vorstellungsgespräch ein Kopftuch, begegnete Fragen zu christlichen Traditionen souverän und stellte sich beim Besuchstag sogar der künftigen Klasse vor. Alles deutete auf einen integrativen Schritt hin. Bis Eltern Wind davon bekamen.

"Wir schluckten zuerst einmal leer,"

zitiert die Zeitung Tagesanzeiger eine Mutter.

Dass eine Frau mit Kopftuch ihre Kinder unterrichten würde, sei für sie mit der religiösen Neutralität der Schule unvereinbar. Der Einwand erhielt Rückendeckung von einer Rechtsauskunft – und bald auch von weiteren Eltern. Es folgte eine konzertierte Protestwelle per Brief und Mail.

Zunächst hielt die Schulleitung Kurs: Das Tragen eines Kopftuchs sei erlaubt, solange der Unterricht sachlich und gesetzeskonform bleibe. Doch der Druck zeigte Wirkung. Kurz vor den Sommerferien vollzog die Schule den Rückzieher. Man wolle keinen langwierigen Rechtsstreit riskieren, erklärte Gemeinderat Roger Wüthrich – und auch die junge Lehrerin nicht in eine öffentlich-politische Auseinandersetzung hineinzerren.

Rechtlich wäre der Fall anspruchsvoll, aber keineswegs aussichtslos gewesen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gilt auch für Lehrpersonen. Gleichzeitig steht es Schulen offen, sich auf religiöse Neutralität zu berufen – sofern sie dabei konsequent bleiben. Wer Kopftücher verbietet, müsste auch Kreuzketten und Kippas aus dem Klassenzimmer verbannen.

Die Schule in Eschenbach zog dennoch die Reißleine – offiziell aus Angst vor einem langwierigen Rechtsstreit. In Wahrheit war der Rückzug ein symbolischer Akt: keine Konfrontation, kein Präzedenzfall, kein Gang nach Lausanne. Stattdessen ein leiser Konsens, dass sichtbare Religiosität in der Schule stört. Kein Urteil, sondern ein Reflex – geboren aus dem Bedürfnis nach Ruhe, zwischen Kuhglocken, Kirchtürmen und der Sehnsucht, die Welt möge bleiben, wie sie immer war.

Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien gerät außer Kontrolle

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.