Schweiz

Schweizer Regierung reagiert auf RT DE-Meldungen: Westukrainer sind keine Flüchtlinge

Der Bund verschärft den Schutzstatus S für Ukrainer: Nur noch Menschen aus tatsächlichen Kampfgebieten erhalten den Sonderstatus. Flüchtlinge aus der Westukraine müssen künftig Asyl beantragen. Heimatbesuche werden auf 15 Tage pro Halbjahr begrenzt. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und Sozialkosten zu senken.
Schweizer Regierung reagiert auf RT DE-Meldungen: Westukrainer sind keine FlüchtlingeQuelle: Gettyimages.ru © Jeff J Mitchell

RT DE hat von Beginn an konsequent über die Missstände rund um ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz berichtet – über massenhaften Missbrauch von Sozialleistungen, dubiose Passpraktiken, Wochenendreisen in die "Kriegsheimat" und kostenlose medizinische Versorgung auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers.

Jetzt – nach monatelanger Kritik – zieht die Schweizer Regierung endlich Konsequenzen. Die Sonderprivilegien für Ukrainer werden eingeschränkt, der Schutzstatus S wird neu bewertet und künftig nur noch an Menschen aus tatsächlichen Kampfzonen vergeben. Die Zeiten des pauschalen Durchwinkens sind vorbei.

Was RT DE frühzeitig aufgedeckt hat, wird nun von offizieller Seite bestätigt: Die Schweizer Asylpraxis war naiv – und sie wird nun endlich korrigiert.

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 einschneidende Änderungen beim Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen. Künftig sollen nur noch Personen aus Regionen in die Schweiz einreisen können, in denen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.

Damit setzt die Regierung parlamentarische Initiativen um – insbesondere solche, die von den Abgeordneten Friedli, Würth und Paganini im National- beziehungsweise Ständerat eingebracht wurden.

Nur noch für tatsächlich Gefährdete

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird künftig differenziert beurteilen, ob jemand aus einer sicheren oder unsicheren Region der Ukraine stammt.

Nach aktueller Einschätzung gelten mehrere westukrainische Gebiete als relativ sicher – dort fänden keine intensiven Kampfhandlungen mehr statt.

Wer aus diesen Regionen stammt, soll nur noch ausnahmsweise in den Genuss des Schutzstatus S kommen.

Menschen aus weniger gefährdeten Gebieten steht weiterhin offen, ein reguläres Asylgesuch zu stellen. Der Status S hingegen bietet umfassende Erleichterungen: keine Durchführung eines Asylverfahrens, sofortige Arbeitserlaubnis, Schulbesuch für Kinder sowie Familiennachzug.

Weniger "Heimatferien" in der Ukraine

Eine weitere Neuerung betrifft bereits in der Schweiz anerkannte Schutzberechtigte.

Wer unter Schutzstatus S lebt, darf künftig nur noch 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen – bisher waren es 15 Tage pro Quartal. Die Regelung soll Missbrauch vorbeugen und gilt ab sofort.

Der Kanton Zürich unterstützt die grundsätzliche Neuausrichtung. Regierungsrat Mario Fehr spricht von einem richtigen und notwendigen Schritt, kritisiert jedoch das zögerliche Vorgehen des Bundes:

"Nur so kann dem Missbrauch wirkungsvoll begegnet werden."

Aktuell leben rund 68.000 Ukrainer mit dem Schutzstatus S in der Schweiz. Dieser gewährt temporären Schutz ohne individuelles Asylverfahren – ein bisher einzigartiges Vorgehen in der Schweizer Flüchtlingspolitik. Die Mehrheit dieser Personen stammt jedoch aus Regionen, in denen keine aktiven Kampfhandlungen stattfinden.

Mehr zum Thema ‒ Zürich platzt aus den Nähten – durch Zuwanderung vor allem aus der Ukraine

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.