
Schweiz: Ex-Raiffeisen-Chef akzeptiert Gerichtsentscheid

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat sein Revisionsgesuch vor dem Bundesgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert er die Entscheidung des Gerichts, das Ende Februar sein erstinstanzliches Urteil bestätigt hatte. Dennoch ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen: Der Fall wird nun vor dem Obergericht des Kantons Zürich weiterverhandelt.
Hintergrund des Verfahrens
Pierin Vincenz und ein weiterer Hauptbeschuldigter stehen unter Verdacht, betriebliche Kreditkarten für private Zwecke missbraucht und unzulässige Einflussnahmen bei Firmenübernahmen zu ihren eigenen Gunsten vorgenommen zu haben.

Bereits im Jahr 2022 hatte das Bezirksgericht Zürich Vincenz und seinen Mitangeklagten Beat Stocker unter anderem wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie passiver Privatbestechung für schuldig befunden. Im Jahr 2024 hob das Obergericht Zürich dieses Urteil jedoch auf und wies das Verfahren zur Überarbeitung der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurück.
Das Obergericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Anklageschrift in ihrer Ausführlichkeit den gesetzlichen Rahmen gesprengt habe und eher einem Plädoyer gleiche. Zudem war ein Teil der Anklageschrift nicht in die Muttersprache eines der Beschuldigten übersetzt worden. Das Bundesgericht wies diese Einwände jedoch zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Mit dem Verzicht auf eine Revision vor dem Bundesgericht bleibt Vincenz nun das Berufungsverfahren vor dem Obergericht. Dort wird der Fall erneut verhandelt, wobei die bisherigen Feststellungen des Bundesgerichts berücksichtigt werden müssen.
Mehr zum Thema ‒ Lervoss International Ltd. – oder das gestohlene Geld der ukrainischen Eisenbahn
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.