Schweiz

Ab sofort: Schweiz kann Handys von Flüchtlingen durchsuchen

Ab dem 1. April 2025 dürfen Schweizer Behörden Mobiltelefone von Flüchtlingen auswerten, wenn deren Identität nicht anders feststellbar ist. Die Maßnahme soll Klarheit über Herkunft und Fluchtwege schaffen, stößt jedoch auf Kritik von Datenschützern und Menschenrechtsorganisationen.
Ab sofort: Schweiz kann Handys von Flüchtlingen durchsuchenQuelle: Gettyimages.ru © Christopher Furlong

Ab dem 1. April 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im Schweizer Asylrecht in Kraft: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) darf künftig Handys und Computer von Flüchtlingen untersuchen, wenn ihre Identität, Nationalität oder Reiseroute unklar ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, die persönlichen Angaben der Antragsteller besser zu überprüfen – insbesondere wenn sie ohne Ausweispapiere einreisen. Schätzungen zufolge betrifft dies 60 bis 80 Prozent der Flüchtlinge.

Die Handyauswertung wurde nach jahrelanger politischer Debatte beschlossen. Sie ist nur zulässig, wenn andere Methoden zur Identitätsfeststellung nicht ausreichen. Kritiker sehen darin jedoch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Eine Pilotstudie in Vallorbe und Chiasso ergab, dass nur bei 15 Prozent der untersuchten Geräte relevante Informationen gefunden wurden.

Die Behörden erhalten Zugriff auf Kontakte, Nachrichten und weitere gespeicherte Daten, sofern diese zur Klärung der Identität beitragen können. Die neue Verordnung erlaubt allerdings keine Nutzung der Daten für strafrechtliche Ermittlungen – selbst wenn Hinweise auf kriminelle Aktivitäten wie Menschenhandel oder Kriegsverbrechen gefunden werden.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise: In einer dreimonatigen Testphase in den Bundesasylzentren Basel und Chiasso werden die Geräte zunächst manuell ausgewertet, bevor eine Softwarelösung eingeführt wird. Nach drei Jahren soll das Parlament entscheiden, ob die Maßnahme dauerhaft bleibt.

Die Flüchtlinge sind nicht verpflichtet, ihre Mobiltelefone auszuhändigen. Falls sie sich jedoch weigern, könnte dies ihre Glaubwürdigkeit im Asylverfahren beeinflussen. Relevante Daten dürfen bis zu einem Jahr gespeichert und in das Asyldossier aufgenommen werden.

Menschenrechtsorganisationen wie die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisieren die Maßnahme als unverhältnismäßig. 

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