
Ehemalige CS-Risikochefin Lara Warner verurteilt: Sie zeigt aber "keine Reue"

Erstmals ist eine ehemalige Spitzenmanagerin der untergegangenen Credit Suisse (CS) von den Schweizer Behörden persönlich zur Rechenschaft gezogen worden. Lara Warner, frühere Compliance- und Risikochefin der Bank, wurde mit einer Buße von 100.000 Franken belegt, da sie es unterlassen hatte, einen Geldwäschereiverdacht zu melden. Sie kündigte an, die Verurteilung gerichtlich anzufechten.

Die Verurteilung Warners steht im Zusammenhang mit einem der größten Finanzskandale der Credit Suisse: der Vergabe von Krediten in Höhe von zwei Milliarden Dollar an das afrikanische Land Moçambique. Die Mittel waren für den Aufbau einer Fischerei- und Küstenüberwachung vorgesehen, verschwanden jedoch zu einem erheblichen Teil in intransparenten Kanälen. Die Korruptionsaffäre führte das Land in eine tiefe wirtschaftliche Krise.
Im Jahr 2016 wurde eine Zahlung von 7,9 Millionen Dollar auf einem CS-Konto registriert. Die internen Kontrollsysteme der Bank stuften diese als risikobehaftet ein. Dennoch unterblieb eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), wie es das Gesetz vorschreibt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sieht Warner in der Verantwortung, da sie in die internen Abklärungen involviert war und letztlich über das Vorgehen mitentschied.
Lara Warner weist die Vorwürfe zurück. Ihr Anwalt argumentiert, sie habe nicht eigenständig entschieden, keine Meldung abzugeben. Zudem habe die Finanzmarktaufsicht Finma die Vorgänge bereits 2016 geprüft und keine Beanstandungen erhoben. Warner will eine gerichtliche Überprüfung erreichen und geht davon aus, dass die Anklage abgewiesen wird.
Neben der Verurteilung durch das EFD ist Warner auch in ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft involviert. Diese untersucht zwei Fälle im Zusammenhang mit der Moçambique-Affäre, darunter einen möglichen Geldwäschereidelikt im Zusammenhang mit der erwähnten Zahlung. Auch eine frühere CS-Mitarbeiterin sowie die neue Eigentümerin UBS stehen im Fokus der Ermittlungen.
Das EFD hält in seiner Begründung fest, dass Warner "keine Reue und Einsicht" zeige. Die Buße von 100.000 Franken ist eine der höchsten, die je wegen einer Verletzung der Geldwäschereimeldepflicht verhängt wurde. Ob es zu einer Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kommt, hängt von Warners nächstem juristischen Schritt ab.
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