
US-Sanktionen keine Gefahr für Schweizer AHV-Vermögen, sagt Nationalrat

Der Nationalrat hat entschieden, das Depotbank-Mandat für das Vermögen der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht an eine Schweizer Bank rückzuübertragen. Stattdessen bleibt das Geld bei der US-amerikanischen State Street Bank. Dies geschieht trotz der Bedenken, dass US-Sanktionen das Schweizer Volksvermögen blockieren könnten, besonders im Kontext der Bewertung der Schweiz als Währungsmanipulator.
Im Dezember 2020 hatte das US-Finanzministerium die Schweiz aufgrund der Erfüllung aller drei Kriterien für Währungsmanipulation als solchen eingestuft. Experten befürchteten, dass im schlimmsten Fall Zölle auf Schweizer Exporte oder Schwierigkeiten bei einem Freihandelsabkommen mit den USA drohen könnten.

Die Mehrheit der Nationalratsmitglieder sah jedoch kein großes Risiko hinsichtlich möglicher US-Sanktionen, die das Vermögen blockieren könnten. Am Donnerstag lehnte der Nationalrat mit 98 zu 89 Stimmen bei acht Enthaltungen einen Vorstoß der Wirtschaftskommission ab, der darauf abzielte, das Geld wieder einer Schweizer Bank zu übertragen.
Das AHV-Vermögen von rund 40 Milliarden Franken wird aufgrund niedrigerer Verwaltungskosten im Vergleich zur UBS von der State Street Bank verwaltet. Obwohl es Vorschläge gab, das Mandat wieder einer Schweizer Bank zu übertragen, wurde dies von einer Mehrheit der Nationalräte abgelehnt. Der Vorstoß zur Rückholung des Geldes stieß auf Widerstand, insbesondere bei der Linken, die betonte, dass der Wechsel keine Vermögenswerte in ein anderes Land verschoben habe.
Das Hauptquartier der State Street Bank befindet sich in Boston, Massachusetts, USA.
Mehr zum Thema – Russland hat eine Währung gefunden, die niemand verbieten wird
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.