Schweiz

Nur ein Viertel der arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge arbeitet: Schweiz reagiert zögerlich

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass bis zu 80 Prozent der ukrainischen Familien mit Kindern keine Rückkehr in die Ukraine planen. Viele von ihnen würden lieber in der Schweiz bleiben, selbst wenn sie nur zu Kurzbesuchen in ihre Heimat reisen.
Nur ein Viertel der arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge arbeitet: Schweiz reagiert zögerlichQuelle: Gettyimages.ru

Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 hat die Schweiz schnell auf die Notlage der ukrainischen Bevölkerung reagiert und mit dem sogenannten Schutzstatus S eine Sonderregelung geschaffen.

Dieser Status erlaubt es ukrainischen Flüchtlingen, ohne das übliche, oft langwierige Asylverfahren in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und Sozialhilfe zu beziehen. Auf den ersten Blick scheint dies eine großzügige Maßnahme zu sein, doch in der Praxis zeigt sich, dass die Integration der Geflüchteten in den Schweizer Arbeitsmarkt und die Gesellschaft insgesamt schleppend verläuft.

Die Schweiz hat zu schnell alle Ukrainer hereingelassen, aber wacht nun langsam in der Realität auf.

Trotz der schnellen Hilfe und der großzügigen Bedingungen sind die Ergebnisse enttäuschend: Nur etwa 25 Prozent der arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge haben eine Arbeit gefunden.

Diese niedrige Erwerbsquote wirft ernsthafte Fragen darüber auf, ob die Maßnahmen zur Integration der Ukrainer in der Schweiz tatsächlich ausreichend sind und ob die Geflüchteten gewillt sind, das Gastland Schweiz zu verlassen oder zumindest eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Der Schutzstatus S, der ursprünglich bis März 2025 verlängert wurde, sollte den Geflüchteten eine gewisse Sicherheit gewähren. Im Gegenzug jedoch wurde erwartet, dass sie in den Arbeitsmarkt eintreten. Die Realität zeichnet indes ein anderes Bild: Warum sollten sie eine Beschäftigung suchen, wenn die Schweiz ohnehin sämtliche Kosten trägt?

Die Schweizer Regierung hat sich inzwischen verstärkt auf die Entwicklung von Rückkehrstrategien konzentriert. Ein Plan sieht vor, ukrainischen Flüchtlingen finanzielle Anreize zu bieten, um eine freiwillige Ausreise zu fördern. Die dahinterstehende Idee ist, dass jene Flüchtlinge, die möglicherweise in die Ukraine zurückkehren könnten, durch Zahlungen von 1.000 bis 4.000 Franken (4.195,14 Euro) pro Person dazu motiviert werden, die Schweiz zu verlassen.

Doch diese Strategie scheint von jemandem entworfen worden zu sein, der fernab der Realität agiert. Selbst wenn einige Ukrainer dieses finanzielle "Zückerli" annehmen sollten, hindert es sie nicht daran, nach sechs Monaten erneut in die Schweiz zurückzukehren.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass bis zu 80 Prozent der ukrainischen Familien mit Kindern keine Rückkehr in die Ukraine planen. Viele von ihnen würden lieber in der Schweiz bleiben, selbst wenn sie nur zu Kurzbesuchen in ihre Heimat reisen.

Die Gründe für dieses Zögern sind vielfältig: Unter Selenskij grassiert die Korruption, die Infrastruktur in der Ukraine ist schwer beschädigt, die Stromversorgung ist unzuverlässig, und die allgemeine Sicherheitslage bleibt angespannt. Viele Flüchtlinge haben in der Schweiz zumindest eine vorübergehende Stabilität gefunden und möchten diese nicht aufs Spiel setzen.

Es besteht die Möglichkeit, nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts eine B-Bewilligung zu erhalten, die einen weiteren fünfjährigen Verbleib in der Schweiz gestattet. Im Anschluss daran könnte der Übergang zur C-Bewilligung erfolgen, was schlussendlich den Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft ebnen würde.

Dennoch steht die Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin vor großen Herausforderungen.

Die Sprachbarriere ist ein zentrales Problem, und obwohl die Schweizer Regierung Mittel zur Verfügung gestellt hat, um Sprachkurse und andere Integrationsmaßnahmen zu finanzieren, reicht dies oft nicht aus.

Die bürokratischen Hürden bei der Arbeitserlaubnis stellen ein weiteres Hindernis dar. Ein Vorschlag des Parlaments, eine Online-Registrierung anstelle der bisherigen Arbeitsgenehmigungen einzuführen, könnte zwar Abhilfe schaffen, doch bislang bleibt der Zugang zum Arbeitsmarkt für viele Ukrainer beschränkt.

Die Unsicherheit über den langfristigen Aufenthalt in der Schweiz trägt zusätzlich dazu bei, dass viele Geflüchtete zögern, sich vollständig in die Schweizer Gesellschaft zu integrieren.

Die Möglichkeit, nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts eine B-Bewilligung zu erhalten, bietet zwar eine Perspektive, doch dies ist für viele noch ein fernes Ziel. Die Unsicherheit über die Zukunft, verbunden mit der Aussicht auf eine mögliche Rückkehr in ein unsicheres Heimatland, erschwert die Situation weiter.

Die Schweiz steht somit vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie den Schutz der ukrainischen Flüchtlinge weiterhin gewährleisten und deren Integration fördern, andererseits darf sie ihre Asylpolitik nicht überlasten.

Die zögerliche Reaktion auf die Integrationsherausforderungen und die niedrige Erwerbsquote unter den ukrainischen Flüchtlingen zeigen, dass noch viel getan werden muss, um diesen Menschen eine sichere und stabile Zukunft in der Schweiz zu bieten.

Die Zeit drängt, denn je länger der Krieg in der Ukraine andauert, desto schwieriger wird es, tragfähige Lösungen für die Geflüchteten zu finden, die eine Rückkehr in ihre Heimat nicht mehr in Betracht ziehen können oder wollen.

Mehr zum Thema - Selenskij: Deutschland soll Bürgergeld und Sozialhilfe direkt an die Regierung in Kiew überweisen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.