Schweizer Bundespolizei sperrt die Website der Zeitung "20 Minuten"
Die Behörden erklärten dies kurze Zeit später als einen Irrtum – doch was testet die Schweizer Regierung damit?
Die Website der meistgelesenen schweizerischen Online-Zeitung war von Dienstagabend bis Mittwochmittag nicht erreichbar. Die Zeitung konnte noch, allerdings nur noch über die App gelesen werden.
20 Minuten, die kostenlose Pendlerzeitung mit inzwischen über 3 Millionen Lesern pro Tag, geriet beim Bundesamt für Polizei fedpol auf eine Sperrliste. Das sei ein Fehler gewesen, wie das Amt auf dem Kurznachrichtendienst X später mitteilte.
Von gestern Abend bis heute Mittag war die Website von @20min teilweise nicht erreichbar. Sie war fälschlicherweise auf einer Sperrliste von fedpol. Der Fehler wurde sofort korrigiert. Abklärungen sind im Gang. Wir entschuldigen uns bei @20min und deren Leserinnen und Lesern.
— fedpol (@fedpolCH) July 3, 2024
Wie es zu diesem Vorfall kommen konnte, werde nun abgeklärt, hieß es seitens der Bundespolizei weiter.
Das Bundesamt für Polizei fedpol entschuldigte sich bei den Lesern von 20 Minuten, die zur Schweizer TX Group gehört.
Einige meinten, das Ganze sei "skandalös". Jemand sprach gar von "Zensur", schreibt 20 Minuten.
Staatliche kontrolle des Internets, wo habe ich das schon mal gehört, irgendwas mit nord?.!
— Criticalis (@criticalis42) July 3, 2024
Mehr zum Thema - Schweiz will russische Städte bombardieren lassen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.