Duma-Kommission: Deutsche Welle hat gegen russisches Recht verstoßen

Die Duma-Kommission für die Untersuchung ausländischer Einmischung in die russische Innenpolitik hat ihre Arbeit in Bezug auf die Deutsche Welle beendet und festgestellt, dass das deutsche Staatsmedium gegen russisches Recht verstoßen hat.

Die russische Staatsduma hat bestätigt, dass die Deutschen Welle gegen russisches Recht verstoßen hat. Das teilte Wassili Piskarjow, Chef der Duma-Kommission, am Freitag mit. Er sagte:

Heute hat die Kommission ihre Untersuchung bezüglich der Deutschen Welle abgeschlossen. Wir sagten bereits, dass wir über bestimmte Informationen verfügen, die leider bestätigt wurden.

Während ihrer Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation hat die Deutsche Welle Gesetze verletzt, viele Gesetze. Heute haben wir entschieden, dass die genannten Stellen zu diesen Verstößen Stellung beziehen müssen.

Die Kommission habe aufgedeckt, so Piskarjow, dass die Deutsche Welle Merkmale einer Rechtfertigung von Extremismus an den Tag gelegt habe. Piskarjow führte aus:

Wir haben festgestellt, dass die Handlungen, sowie der Reporter als auch der Medienanstalt selbst, zur Rechtfertigung von Extremismus beitragen.

Er führte den Fall des nach Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuches (Aufstachelung zum Hass und Erniedrigung der Menschenwürde) verurteilten Bloggers Wladislaw Siniza als Beispiel an:

Siniza forderte, die Kinder von Strafverfolgungsbeamten zu entführen und zu töten.

Diese schreckliche, zynische Aussage wurde von den (russischen) Strafverfolgungsbehörden als Extremismus eingestuft, und er wurde gemäß Artikel 282 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Das Urteil ist in Kraft. Wir alle denken, dass er ein Krimineller, ein Extremist ist. [...] Die Deutsche Welle ist jedoch der Meinung, dass er kein Extremist, sondern ein gewöhnliches Mitglied der Opposition ist.

Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Deutsche Welle alle Anzeichen eines ausländischen Agenten habe. Piskarjow erklärte:

Wir glauben, dass die Deutsche Welle alle Anzeichen eines ausländischen Agenten hat. Sie führten und führen politische Aktivitäten durch, die aus dem deutschen Haushalt finanziert werden.

Deshalb ist dies aus unserer Sicht die Tätigkeit eines ausländischen Agenten.

Die Kommission werde die Ergebnisse ihrer Untersuchung über die Tätigkeit der Deutschen Welle an das russische Außenministerium weiterleiten, damit es die Akkreditierung der Medienanstalt in Russland prüfen könne:

Wir planen, die von uns gesammelten Materialien an das russische Außenministerium zu senden, damit es sich mit der Frage der Verlängerung der Akkreditierung der Deutschen Welle befassen kann.

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