
Russland: Oberstes Gericht bestätigt Wahlausschluss von "Jabloko"

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die Entscheidung, die Partei "Jabloko" von den Wahlen zur Staatsduma auszuschließen, auch im Rechtsmittelverfahren bestätigt, wie RIA Nowosti am Montagabend berichtet.
"Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands bleibt unverändert, [...] die Beschwerden [gegen die erstinstanzliche Entscheidung – Anm. d. Red.] werden zurückgewiesen", teilte das Berufungsgremium mit.
Der Ausschluss der Oppositionspartei von den im September bevorstehenden Wahlen zur Staatsduma ist damit rechtskräftig geworden.

Der Oberste Gerichtshof hatte am 10. August der Klage der Partei "Rodina" stattgegeben, mit der die Aufhebung der Registrierung der Kandidatenliste von "Jabloko" für die Staatsduma beantragt worden war. Der zuständige Richter sah es als erwiesen an, dass "Jabloko" bei der Durchführung des Wahlkampfs gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen hatte. Zudem wurde der Wahlkampf mit Geldmitteln finanziert, die aus dem Ausland, unter anderem aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, stammten.
"Jabloko" legte gegen das Urteil ein Rechtsmittel ein, über das nun entschieden wurde. Die Oppositionspartei forderte die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und bezeichnete sie als politisch motiviert und rechtswidrig. Der Staatsanwalt und der Vertreter der Zentralen Wahlkommission hielten es für notwendig, das Urteil aufrechtzuerhalten und die Berufung zurückzuweisen.
Wie die Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf die Gerichtsakte berichtet, sind im Zeitraum zwischen dem 9. Juli und dem 2. August auf dem Konto der Partei "Jabloko" Überweisungen von Personen eingegangen, die im gleichen Zeitraum Finanzmittel aus den USA, Großbritannien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Israel und einer Reihe weiterer Länder in Höhe von 2,8 Millionen Rubel erhalten hatten. Das gehe laut TASS aus einem vertraulichen Bericht der Bankenaufsicht Rosfinmonitoring hervor.
Insgesamt seien unter den Spendern, Geschäftspartnern und Kandidaten der Oppositionspartei 74 Personen identifiziert worden, auf deren Konten im Zeitraum von April 2023 bis August 2026 rund 80 Millionen Rubel von 310 ausländischen Personen eingegangen seien.
Die Partei wurde im Oktober 1993 als Zusammenschluss von Christdemokraten, Zentristen, Sozialdemokraten, Grünen und Feministinnen gegründet. Der Name leitet sich von der Abkürzung der Namen dreier Mitbegründer (Grigori Jawlinski, Juri Boldyrew, Wladimir Lukin) ab – aus JaBL wurde das gefälligere russische Wort "Jabloko", zu Deutsch: "Apfel".
Heute ist "Jabloko" in Programmatik und Ideologie am ehesten mit den deutschen Grünen vergleichbar. Sie gilt als "prowestlich". Zwischen 1993 und 2007 war die Partei mit Ergebnissen zwischen 7,86 und 4,37 Prozent in der russischen Duma vertreten, bei den letzten zwei Parlamentswahlen blieb sie unter zwei Prozent (2021: 1,34 Prozent).
Mehr zum Thema – Staatsduma: Ende der 8. Legislaturperiode – Putin zieht Bilanz
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.
