Russisches Militärflugzeug stürzt auf der Krim ab – 29 Tote

Auf der Krim ist ein Transportflugzeug vom Typ An-26 der Luft- und Weltraumstreitkräfte Russlands während eines planmäßigen Flugs abgestürzt. Am 31. März gegen 18 Uhr Moskauer Zeit riss der Funkkontakt zur Maschine ab, worauf eine Suche begonnen wurde.
An dem Bergungseinsatz nahmen Kräfte des südlichen Wehrkreises und regionale Notdienste teil. Die Suche wurde durch das gebirgige Gelände erschwert. Wenig später wurde der Absturzort gefunden. Sämtliche Menschen an Bord des Flugzeugs waren ums Leben gekommen. Russlands Verteidigungsministerium berichtete:
"Das Such- und Rettungsteam fand den Absturzort des Flugzeugs An-26. Laut einem Bericht von der Stelle kamen sechs Besatzungsmitglieder und 23 Passagiere an Bord ums Leben."
Eine Sonderkommission zur Ermittlung der Absturzgründe wurde eingerichtet. Vorläufigen Angaben des Ministeriums zufolge sei die Katastrophe auf einen technischen Fehler zurückzuführen. Eine Quelle erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Nowosti:
"Das Luftschiff stieß mit einem Fels zusammen."
Das russische Verteidigungsministerium betonte zudem, dass das Flugzeug keiner äußeren Einwirkung unterlag, und schloss somit einen Terroranschlag oder Angriff als Grund des Unglücks aus.
Mehr zum Thema – Russland: Kleinflugzeug bei Moskau abgestürzt – zwei Insassen tot
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.