
Russland: Kampfflugzeug stürzt bei Trainingsflug ab, beide Piloten wohlauf

Nachdem örtliche Medien über den Absturz eines russischen Kampfflugzeugs im Gebiet Nischni Nowgorod berichtet hatten, bestätigte auch das Verteidigungsministerium in Moskau die Informationen. Wie die russische Militärbehörde in einer Pressemitteilung bekannt gab, habe sich der Vorfall gegen 13 Uhr Ortszeit (12 Uhr MESZ) während eines planmäßigen Trainingsflugs ereignet.

Als Absturzursache wurde ein technisches Versagen angegeben. Demnach sei eines der Fahrgestelle nicht ausgefahren, als das Kampfflugzeug vom Typ Su-34 zur Landung angesetzt habe. Die Crew habe vergeblich versucht, das Problem im Flug zu lösen. Nach dem Befehl des zuständigen Flugleiters habe die Su-34-Besatzung den Jet in eine sichere Zone geflogen und den Schleudersitz betätigt. Im Statement wurde besonders betont:
"Der Flug wurde ohne Waffen an Bord durchgeführt. Das Flugzeug stürzte in einer menschenleeren Gegend ab."
Das Ministerium meldete keine Infrastrukturschäden auf dem Boden. Die beiden Piloten überlebten den Absturz und wurden von einem Bergungsteam zu ihrem Militärflugplatz evakuiert. Weitere Einzelheiten teilte die Militärbehörde nicht mit.
Der zweisitzige Jagdbomber Su-34 war noch in der UdSSR entwickelt worden. Seine Serienproduktion lief aber erst im Jahr 2006 an. Ein Jahr später begann die Auslieferung an die russischen Luftstreitkräfte.
Mehr zum Thema - Su-30-Kampfflugzeug stürzt im Gebiet Kaliningrad ab: Beide Piloten tot
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.