
UdSSR-Erbe und komplizierter Rechtsstatus: Moskauer Künstler verlieren ihre Ateliers

Einer nach dem anderen finden die Künstler der Hauptstadt plötzlich ein Schloss an der Tür ihres Ateliers vor und müssen feststellen, dass ihr gesamtes Eigentum – einschließlich der Bilder und Skizzen – an einen unbekannten Ort gebracht wurde. Darüber berichtet The Art Newspaper. Seit Januar 2025 hat all dies einen lawinenartigen Charakter angenommen, wobei viele namhafte zeitgenössische Künstler ihre Ateliers verloren haben. Das Problem nimmt das Ausmaß einer lokalen Katastrophe an – und keiner macht sich an die Aufgabe, es zu lösen.
Der Umgang mit Künstlern im zaristischen Russland – und später in der Sowjetunion – war geprägt von Wertschätzung. Sie erhielten Stipendien, Zuschüsse für Studienreisen ins Ausland und Räumlichkeiten für Ateliers. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR blieben mehr als 3.000 Ateliers in Moskau in den Händen von Künstlern und Kunstverbänden, die ursprünglich das Recht hatten, über sie zu verfügen. The Art Newspaper erklärt:
"Nach dem Zusammenbruch der UdSSR war ihr Status ungewiss, bis am 11. April 2000 der Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow eine Verordnung № 262 'Über die Durchführung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 12.11.93 № 1904 'Über zusätzliche Maßnahmen der staatlichen Unterstützung für Kultur und Kunst in der Russischen Föderation' unterzeichnete. Im Anhang zu dieser Verordnung wurde festgelegt, dass 'individuelle kreative Ateliers speziell ausgestattete und eingerichtete Nichtwohnräume sind, die sich zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung im Besitz der Stadt befinden und der kreativen Arbeit von Künstlern, Architekten und Designern an der Schaffung von Kunstwerken dienen'."

Es wurde außerdem vereinbart, dass Künstler ihre Ateliers im Rahmen von Verträgen mit Künstlerverbänden nutzen können. In dem Anhang wurden auch alle Regeln für die Nutzung solcher Räumlichkeiten sehr detailliert festgelegt.
Und dann geschah Folgendes. Im Jahr 2014 wurde Luschkows Dekret aufgehoben – um zu überprüfen, wie viele der städtischen Räumlichkeiten tatsächlich von kreativen Vereinigungen betrieben wurden, und gleichzeitig zu verhindern, dass völlig neue Räumlichkeiten für Ateliers bereitgestellt wurden. Der Anhang, der die Existenz von Kreativwerkstätten im Detail regelte, wurde natürlich auch zurückgenommen. Ein neues Gesetz, das den Status von Kreativateliers aufs Neue regeln würde, wurde damals nicht verabschiedet.
Es vergingen noch einige Jahre – einige Kunstvereine lösten sich auf, einige verloren ihre früheren Präferenzen. Das städtische Liegenschaftsamt begann, de jure "herrenlose" städtische Räumlichkeiten Schritt für Schritt durch die Gerichte zurückzunehmen. "Eine bemerkenswerte Geschichte widerfuhr dem Maler Alexander Brodski", schreibt darüber The Art Newspaper, "der sein Atelier in der Maly-Slatoustinski-Gasse versiegelt vorfand. Er hatte es fast 30 Jahre lang genutzt, und sein Vertrag mit der Stadt war durch den Internationalen Kunstfonds abgeschlossen worden. Dem Gesetz zufolge muss in einer solchen Situation ein Gerichtsbeschluss vorliegen, dass der Vertrag nicht mehr gültig ist. Brodski schrieb eine Stellungnahme zum Diebstahl seiner Gemälde. Daraufhin erhielt er ein ... unterzeichnetes Papier der städtischen Eigentumsabteilung, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Rückgabe beweglichen Eigentums gegen Vorlage eines Kaufvertrags, Buchhaltungsunterlagen, die die Verbuchung von Nicht-Finanzvermögen bestätigen, oder eines Lieferscheins möglich ist. Der Künstler, der sein Atelier und die darin befindlichen Werke verlor, war, gelinde gesagt, perplex."
Die Geschichte um die kreativen Ateliers der Moskauer Künstler wird immer mehr zu einem verwegenen Krimi. Und bald, so scheint es, wird wohl ein neues Kapitel folgen müssen – mit dem Einschreiten des Kulturministeriums.
Mehr zum Thema - Die Kunst des Verbrechens: Welche Gemälde russischer Künstler werden am meisten gefälscht?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.