
Russischer Videospielhersteller verstaatlicht - wegen Unterstützung ukrainischer Streitkräfte

Die Lesta-Gruppe ist ein russischer Videospielentwickler und regionaler Herausgeber von "World of Tanks" und "World of Warships". Das Unternehmen mit Sitz in St. Petersburg entwickelt seit Anfang der 2000er-Jahre Computerspiele und war früher Teil von Wargaming, dem internationalen Studio hinter World of Tanks. Nachdem sich Wargaming aufgrund westlicher Sanktionen 2022 aus Russland und Weißrussland zurückgezogen hatte, führte Lesta dessen Spiele in der Region unabhängig weiter.

Am Dienstag gab das Moskauer Bezirksgericht Tagansky einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft statt, die Aktivitäten des Wargaming-Mitbegründers Viktor Kisly und des Lesta-Eigentümers Malik Khatazhaev zu verbieten und als extremistisch einzustufen. "Das Gericht ordnet an, dass 100 Prozent der Aktien der Unternehmen an die Russische Föderation übertragen werden", sagte Richter Michail Strogonow. Das Urteil tritt sofort in Kraft.
Eine mit dem Fall vertraute Quelle sagte gegenüber TASS, die Entscheidung beruhe auf der "materiellen Unterstützung des Kiewer Regimes" durch die beiden Männer. Sie hätten Fonds finanziert, die sich auf den Kauf von Ausrüstung für die Streitkräfte der Ukraine spezialisiert haben".
Berichten zufolge habe das Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb der Lesta-Gruppe, ihre Partner oder ihre Nutzer. "Die Gruppe wird weiterhin ihre Produkte entwickeln und betreiben. Die Nutzerunterstützung und der Betrieb des Unternehmens bleiben stabil", sagte die Quelle. Allerdings hätten Kisly und Khatazhaev keine Rechte mehr an dem Unternehmen.
In einer Erklärung auf Telegram bestätigte die Lesta Group, dass das Urteil nicht für das Unternehmen selbst oder seine Nutzer gelte und dass die Dienste ohne Unterbrechung fortgesetzt würden. Das Unternehmen stehe vorübergehend unter staatlicher Verwaltung. Dieser Schritt wäre nicht möglich gewesen, wenn das Unternehmen formell verboten worden wäre. Lesta kündigte an, gegen die als "ungerecht" bezeichnete Entscheidung Berufung einzulegen.
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