Russland

Russland will Aufenthaltsdauer für Ausländer verlängern

Ausländische Touristen sollen künftig länger in Russland bleiben dürfen. Moskau will für sie die Aufenthaltsdauer sowie die Gültigkeit des elektronischen Visums verlängern. Damit sollen Tourismus und internationale Geschäftsreisen gefördert werden.
Russland will Aufenthaltsdauer für Ausländer verlängernQuelle: TASS © Waleri Scharifulin

Moskau will die Aufenthaltsdauer für Ausländer, die mit einem elektronischen Visum einreisen, deutlich verlängern. Wie der Leiter der Konsularabteilung des russischen Außenministeriums, Alexei Klimow, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärte, sollen sich Touristen künftig bis zu 30 statt wie bisher 16 Tage in Russland aufhalten dürfen. Diese Änderung soll im Rahmen der bestehenden Regelungen zur Gültigkeit des Visums erfolgen, die von 60 auf 120 Tage verlängert werden soll.

Klimow betonte, dass diese Änderungen darauf abzielen, die Zahl der Ausländer zu erhöhen, die nach Russland kommen, um an touristischen, geschäftlichen, humanitären oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen. Gleichzeitig solle jedoch sichergestellt werden, dass die Sicherheitsanforderungen und die Migrationskontrolle weiterhin erfüllt werden.

Seit der Einführung im August 2023 haben russische Behörden bereits mehr als 600.000 E-Visa ausgestellt, primär an Bürger aus China, Saudi-Arabien, Deutschland, der Türkei, Indien und Estland. Ein elektronisches Visum ermöglicht die Einreise nach Russland ohne Hotelreservierung oder Einladung.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung war die Ausweitung des Zugangs zum E-Visum-System im Dezember 2023. Zu den neuen Ländern, deren Bürger nun ein elektronisches Visum beantragen können, gehören Barbados, Bhutan, Simbabwe, Jordanien, Kenia, Papua-Neuguinea, St. Lucia, Tonga, Trinidad und Tobago sowie Eswatini.

Das E-Visum gilt für Ausländer aus 64 Staaten und ermöglicht die Ein- und Ausreise auf dem Luft-, Straßen- und Seeweg an über 100 Kontrollstellen. Das Visum kann online beantragt werden.

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