Stimmrecht von Aktionären aus unfreundlichen Staaten für weiteres Jahr ausgesetzt
Russische Aktiengesellschaften haben für ein weiteres Jahr ‒ bis Ende 2025 ‒ die Möglichkeit, Stimmen von Aktienhaltern aus unfreundlichen Staaten nicht zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anordnung des russischen Präsidenten Wladimir Putin wurde am 9. Dezember auf dem offiziellen Portal für Rechtsakte veröffentlicht.
Die Bestimmung gilt für Unternehmen, die in den Bereichen Energie, Maschinenbau und Handel tätig sind und deren Inhaber oder Begünstigte von internationalen Organisationen oder anderen Staaten mit Sanktionen belegt wurden. Außerdem soll bei solchen Unternehmen der Anteil ausländischer Rechtspersonen, die mit unfreundlichen Staaten verbunden sind, am Stammkapital 50 Prozent nicht übersteigen. Der Ertrag im Vorjahr soll dagegen über 100 Milliarden Rubel (umgerechnet 940 Millionen Euro) liegen.
Putin hatte im Januar 2023 einen Erlass unterzeichnet, wonach Unternehmen, die oben beschriebene Kriterien erfüllen, Entscheidungen treffen dürfen, ohne die Stimmen von Mitinhabern und Aktienhaltern aus unfreundlichen Staaten zu berücksichtigen. Der Erlass hatte eine Gültigkeit von einem Jahr und wurde später bis Ende 2024 verlängert.
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