
Illegaler Grenzübertritt: Gericht erlässt Haftbefehl gegen DW-Korrespondenten

Ein Bezirksgericht der Stadt Kursk hat einen Haftbefehl gegen den deutschen Staatsbürger Nick Connolly erlassen. Dem Korrespondenten der Deutschen Welle (DW) wird vorgeworfen, illegal die russische Grenze überschritten zu haben. Der Haftbefehl wurde in Abwesenheit ausgestellt. Sollte Connolly an Russland ausgeliefert werden oder nach Russland einreisen, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Wie die DW berichtete, war Connolly als sogenannter "Embedded Journalist" als Teil einer kleinen Pressegruppe mit dem ukrainischen Militär kurz im Grenzgebiet unterwegs. Er sprach dabei mit russischen Zivilisten und mit ukrainischen Soldaten. Anfang August hatte die ukrainische Armee einen Vorstoß in dieser russischen Grenzregion begonnen. Sudscha wird noch immer von den ukrainischen Streitkräften kontrolliert.
Der 38-Jährige räumte ein, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht unerwartet gekommen seien. Die russischen Behörden seien in der Vergangenheit bereits gegen andere Journalisten in ähnlicher Weise vorgegangen, betonte er.
In den vergangenen Monaten wurden in Russland weitere ausländische Journalisten, die aus dem Grenzgebiet berichtetet hatten, in Abwesenheit zur Verhaftung ausgeschrieben. Im Fall Connolly wird auch gegen Natalia Nagorna, eine Journalistin des ukrainischen Senders 1+1, ermittelt. Nagorna war ebenfalls zu Dreharbeiten in Sudscha unterwegs.
Mehr zum Thema - FSB ermittelt gegen Deutsche-Welle-Journalisten
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.