Russland: Konrad-Adenauer-Stiftung zu unerwünschter Organisation erklärt
Die Tätigkeit der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. gilt in Russland als unerwünscht. Diese Entscheidung traf die russische Staatsanwaltschaft am Montag. Auch die französische Assemblée des Peuples du Caucase, das Schweizer Bildungsunternehmen EF Education First und die polnische Stiftung OSTMOST wurden für unerwünscht erklärt.
Wie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft gegenüber der Agentur Interfax erklärte, verbreite die Konrad-Adenauer-Stiftung "Inhalte, die die Staatsführung der Russischen Föderation, ihre Innen- und Außenpolitik, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und das Justizsystem diskreditieren".
"Ihre erklärten Ziele sind die Förderung der Demokratie, die Unterstützung der europäischen Einheit, der begabten Jugend", fügte er hinzu.
"Die offen provokative Informationstätigkeit der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen Russland und den westlichen Ländern zu erschweren, Bedingungen für die politische und wirtschaftliche Isolierung Russlands auf der internationalen Bühne zu schaffen und die militärische Konfrontation in den Regionen der Militäroperation zu verstärken".
Die Konrad-Adenauer-Stiftung besteht seit 1955 und hat weltweit mehr als 100 Büros. Sie gilt als der Christlich Demokratischen Union (CDU) nahestehend.
"Wir haben unsere Arbeit in Russland unmittelbar nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine eingestellt und verfügen seitdem wie alle anderen deutschen politischen Stiftungen über keine Präsenz mehr in Russland", erklärte ein Sprecher der Stiftung gegenüber AFP.
Der Begriff "unerwünschte Organisation" ist seit dem Jahr 2015 in der russischen Gesetzgebung verankert. Diesen Organisationen ist es unter Androhung verwaltungs- und strafrechtlicher Konsequenzen verboten, in Russland tätig zu sein. Auch die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen wird geahndet.
Derzeit umfasst die Liste mehr als 180 ausländische und internationale NGOs, die nach Auffassung der russischen Behörden eine Gefahr für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, die Sicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit des Staates darstellen.
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