Russland

Russischer Kampfjet stürzt im Gebiet Wolgograd ab

Im südrussischen Gebiet Wolgograd ist am Sonnabend ein Kampfflugzeug vom Typ Su-34 abgestürzt. Die Piloten hatten rechtzeitig den Schleudersitz betätigt und die Katastrophe überlebt. Als mögliche Ursache wurde vorläufig ein technisches Versagen genannt.

Russlands Verteidigungsministerium hat am Sonnabend den Absturz eines russischen Kampfflugzeugs gemeldet. Demnach ereignete sich die Katastrophe im Gebiet Wolgograd im Süden des Landes, als der zweisitzige Jagdbomber vom Typ Su-34 gerade einen planmäßigen Trainingsflug ausführte. Die Piloten betätigten den Schleudersitz.

Wie die Behörde präzisierte, sei die Besatzung außer Lebensgefahr. Das Flugzeug sei auf eine unbewohnte Gegend gestürzt, sodass es am Boden keine Zerstörungen gebe. Der Jagdbomber habe keine Kampfausrüstung an Bord gehabt.

In den sozialen Medien kursiert inzwischen eine Aufnahme, die den Absturzort zeigen soll. Dort ist eine dicke schwarze Rauchsäule über einem Wald zu sehen. 

Der Telegram-Kanal Baza zeigt Fotos, die Einwohner des Kreises Serafimowitsch geschossen haben sollen. Auch dort ist eine Rauchsäule über einem Wald zu sehen.

Als mögliche Ursache nannte das Verteidigungsministerium vorläufig ein technisches Versagen. Weitere Einzelheiten lagen zunächst nicht vor.

Mehr zum ThemaAußer Reichweite der Luftabwehrsysteme: Russische Jagdbomber im Einsatz

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.