Russland antwortet auf neue EU-Sanktionen
Als Reaktion auf die Verabschiedung des 14. Pakets der EU-Sanktionen gegen Russland hat Moskau seine Liste der Beschränkungen erweitert. Laut einer Erklärung des Außenministeriums setze Brüssel die Politik der Konfrontation fort, indem es einseitige Restriktionen einführe. Solche Handlungen seien völkerrechtlich illegitim, weil sie unter Umgehung des UN-Sicherheitsrates begangen würden. Außerdem werde damit das Vertrauen der globalen Mehrheit gegenüber der EU weiter untergraben.
Auf die unfreundlichen Aktionen antwortete Russland mit der Erweiterung der Liste der Beamten und Vertreter der EU-Länder, denen die Einreise nach Russland untersagt ist. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, staatlicher und geschäftlicher Organisationen sowie um Bürger der EU-Länder, die für die Militärhilfe für die Ukraine verantwortlich sind.
Darüber hinaus seien Personen betroffen, die an der Verfolgung russischer Beamter wegen "gesetzwidriger Verhaftungen", "Deportationen aus dem ukrainischen Territorium" und der Organisation des "Sondertribunals" beteiligt waren oder sich für die Enteignung russischer Vermögenswerte und die Verwendung der damit erzielten Erträge zugunsten der Ukraine eingesetzt haben. Auch Personen, die an der Verabschiedung der Sanktionen gegen Russland beteiligt waren oder Russlands Beziehungen zu anderen Staaten zu schaden versuchten, würden in die Liste aufgenommen.
In der Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass sich auf der Liste Vertreter des Europarates, der nationalen Parlamente und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates befinden, die "systematisch aggressive Aussagen gegen Russland" getätigt haben. Eine Namensliste der sanktionierten Personen wurde noch nicht veröffentlicht.
Am Ende der Erklärung erinnerte das Ministerium daran, dass keine der unfreundlichen Aktionen vonseiten der westlichen Länder unbeantwortet bleiben werde.
Die EU hatte das 14. Paket antirussischer Sanktionen am Montag verabschiedet. Es zielt vor allem auf den Handel mit Flüssiggas, das laut den neuen Beschränkungen nicht mehr über europäische Häfen in Drittländer ausgeführt werden darf. Die EU-Länder können aber nach wie vor russisches Gas für sich selbst einkaufen.
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