Russland verbietet Werbung auf Plattformen "ausländischer Agenten"
Die russische Staatsduma hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das es "ausländischen Agenten" verbietet, Werbung für natürliche und juristische Personen zu schalten. Auch Werbung für deren eigene Online-Präsenz ist nun gänzlich verboten.
Wie der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses der Staatsduma, Wassili Piskarjow, zuvor erklärt hatte, sieht das russische Gesetz bei Verstößen sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen vor. Das Zitieren ausländischer Agenten in den Medien falle nicht unter das Gesetz. Ein Verstoß liege nur dann vor, wenn diese zu Werbezwecken zitiert würden.
Der Gesetzentwurf war Mitte Februar von 395 Abgeordneten, darunter Duma-Sprecher Wjatscheslaw Wolodin, in die Staatsduma eingebracht worden. Er erklärte, "die Menschen sind empört" darüber, dass Blogger, "die im Interesse unfreundlicher Staaten handeln und unser Land beschmutzen", weiterhin "auf Kosten unserer Bürger und einheimischen Unternehmen" Geld verdienen. Dem Duma-Sprecher zufolge überwiesen viele von ihnen das auf diese Weise verdiente Geld auch an die ukrainischen Streitkräfte.
Wie die Nachrichtenplattform RBK berichtet, gehen russische Werbeagenturen jetzt dazu über, in ihre Verträge einseitige Kündigungsklauseln für den Fall aufzunehmen, dass ein Vertragspartner zum "ausländischen Agenten" erklärt wird. Die Gesprächspartner von RBK wiesen darauf hin, dass das Problem nicht in der Werbung bei Personen liege, die bereits als "ausländische Agenten" eingestuft seien, sondern vielmehr im Abschluss von Verträgen mit Personen, die als "Risikogruppe" gelten würden.
Einige Journalisten, die vom russischen Justizministerium als "ausländische Agenten" eingestuft worden waren, haben am Mittwoch bereits angekündigt, ihre Projekte aufzugeben.
In Russland wurden im Sommer 2022 die Gründe für die Einstufung als ausländischer Agent gelockert. Eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland ist nicht mehr zwingend erforderlich, wenn das Justizministerium einen Bürger oder eine Organisation als unter "ausländischem Einfluss stehend" einstuft.
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