Außenministerium: Russen müssen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft binnen 60 Tagen melden
Das russische Außenministerium hat vorgeschlagen, dass Russen, die die Staatsbürgerschaft, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Dokument für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land erhalten haben, dies den russischen diplomatischen Vertretungen innerhalb von 60 Tagen mitteilen müssen. Der Entwurf der Dienstanweisung wurde auf dem föderalen Portal für Entwürfe von Rechtsakten veröffentlicht.
Dem Entwurf zufolge müssen Russen, die über 18 Jahre alt sind, die entsprechende Mitteilung persönlich oder durch einen Vertreter mit einer notariellen Vollmacht bei der Botschaft oder dem Konsulat einreichen. Für minderjährige oder geschäftsunfähige Russen wird vorgeschlagen, die Mitteilungen über ihre gesetzlichen Vertreter einzureichen.
Bei Verlust der Staatsbürgerschaft, der Aufenthaltsgenehmigung oder eines anderen Dokuments, das das Recht auf Aufenthalt in einem anderen Land bestätigt, wird ebenfalls vorgeschlagen, den russischen Vertretungen innerhalb von 60 Tagen Mitteilungen zu machen.
Die Mitteilungen müssen schriftlich eingereicht werden. Den Meldungen sind Kopien der vorgelegten Dokumente beizufügen, deren Übereinstimmung von einem Beamten der russischen diplomatischen Vertretung überprüft und durch seine Unterschrift und sein Siegel bestätigt wird. Die Verfasser des Entwurfs schlagen vor, dass das neue Verfahren am 26. Oktober 2023 in Kraft treten soll.
Seit dem Jahr 2014 verpflichten die russischen Behörden Russen, die Dokumente mit einer Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt im Ausland erhalten haben, dies dem Staat mitzuteilen. Sie müssen die Meldung per Post an das Innenministerium senden, oder auf dem Territorium Russlands persönlich vorsprechen.
Nach geltendem Recht kann ein Bürger, der den Staat nicht benachrichtigt, strafrechtlich belangt werden – mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Rubel (zirka 2.000 Euro), bei verspäteter Benachrichtigung mit einer Geldstrafe von 500 bis 1.000 Rubel (5 bis 10 Euro).
Die Meldefrist beginnt mit dem Datum des Eingangs der Dokumente und unterscheidet sich für in Russland und im Ausland lebende Personen. Hält sich ein Russe in Russland auf, während er in einem anderen Land die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, muss die Meldung innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
Befindet sich ein Russe zum Zeitpunkt der Erlangung der Staatsbürgerschaft oder der Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land nicht auf russischem Hoheitsgebiet, wird aber innerhalb der nächsten 60 Tage nach Russland kommen, so sind auch für ihn 60 Tage vorgesehen. Erhält er dagegen ein Dokument außerhalb Russlands und reist in den nächsten 60 Tagen nicht ein, muss die Meldung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise nach Russland erfolgen.
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