Russland

Russland verbietet Leihmutterschaftsdienste für ausländische Paare

Die Staatsduma hat ein Gesetz verabschiedet, wonach künftig nur verheiratete russische Paare oder alleinstehende Russinnen Leihmutterdienste in Anspruch nehmen dürfen. Kinder von Leihmüttern erhalten ab jetzt immer die russische Staatsbürgerschaft.
Russland verbietet Leihmutterschaftsdienste für ausländische PaareQuelle: Gettyimages.ru © FG Trade Latin

Künftig dürfen in Russland nur verheiratete russische Staatsbürger und alleinstehende Russinnen, die aus medizinischen Gründen kein Kind zur Welt bringen können, Leihmutterdienste in Anspruch nehmen. Die Staatsduma (die untere Kammer des russischen Parlaments) hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Ausländer und der andere russischer Staatsbürger ist, können die Leihmutterdienste weiterhin in Anspruch nehmen.

Kinder, die von Leihmüttern geboren werden, erhalten automatisch die russische Staatsbürgerschaft. Den Verfassern des Gesetzes zufolge soll dieser Schritt es den zuständigen russischen Behörden ermöglichen, das künftige Schicksal der Kinder zu kontrollieren.

Laut dem Abgeordneten Wassili Piskarjow sei das Verbot der Leihmutterschaft für Ausländer eine Zwangsmaßnahme, da der russische Staat ohne dieses Gesetz die Rechte des Kindes nicht schützen könne, sobald es ins Ausland gebracht werde. Außerdem könne Russland ausländische Eltern nicht in vollem Umfang auf Vorstrafen überprüfen und sich "ihrer guten Absichten vergewissern".

Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin sagte im November, in den vergangenen Jahren seien rund 45.000 von Leihmüttern in Russland geborene Babys ins Ausland gebracht worden. Dies sei "ein großes illegales Geschäft", dessen Umsatz auf mehr als zwei Milliarden Euro geschätzt werde. "Kinderhandel ist inakzeptabel", schrieb Wolodin. Ihm zufolge erlauben nur wenige Länder die Leihmutterschaft auf kommerzieller Basis für Ausländer. Jedes Jahr gebe es immer weniger solcher Länder. So sei in Indien und Thailand, die bis vor kurzem noch Zentren der internationalen Leihmutterschaft gewesen waren, vor einigen Jahren ein Verbot für Ausländer erlassen worden.

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Vermittler und behandelnde Ärzte müssen mit Strafen rechnen. Nicht strafbar machen sich hingegen sogenannte Wunscheltern, die ins Ausland gehen. Manche deutsche Paare und auch Alleinstehende konnten zuvor in Russland ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutter verwirklichen. Als ein Zentrum der kommerziellen Leihmutterschaft gilt auch die Ukraine.

Leihmütter sind mit dem Kind, das sie austragen, nicht genetisch verwandt. Ihnen werden ein Embryo oder mehrere Embryonen eingesetzt, die durch künstliche Befruchtung erzeugt wurden.

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