Russland

Entwarnung nach Visumsverweigerung: Kosmonaut kann nun doch zu Schulung in USA

Die Wogen um die Verweigerung eines US-Visums für den Kosmonauten Nikolai Tschub haben sich geglättet. Der 37-Jährige kann nun doch ein Training im Lyndon B. Johnson Space Center absolvieren. Die Schulung ist für seinen Flug zur Internationalen Raumstation (ISS) obligatorisch.
Entwarnung nach Visumsverweigerung: Kosmonaut kann nun doch zu Schulung in USAQuelle: Sputnik © ILJA PITALEW

Am 26. Januar hat die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos mitgeteilt, dass der Kosmonaut Nikolai Tschub nun doch ein US-Einreisevisum erhalten habe. Somit kann der 37-Jährige an einem Training im Lyndon B. Johnson Space Center in Houston im US-Bundesstaat Texas teilnehmen. Nach Angaben von Roskosmos ist diese Schulung für alle russischen Raumfahrer vor einem Flug zur Internationalen Raumstation (ISS) ein Muss.

Am 22. Januar wurde bekannt, dass die US-Behörden dem Russen ein Einreisevisum verweigert hatten. Der Grund für den abschlägigen Bescheid wurde nicht genannt. Der Roskosmos-Chef Dmitri Rogosin zeigte sich besorgt wegen der Situation. Er gab bekannt, er werde den Leiter der NASA, Bill Nelson, um eine Stellungnahme bitten. Dies sei ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zusammenarbeit auf der ISS. Bei Roskosmos hieß es, sollte der Kosmonaut auf eine eventuelle Notsituation im US-Segment nicht vorbereitet werden können, könnte dies seine Sicherheit und die des US-Segments gefährden. Da man eine unvorbereitete Crew unter keinen Umständen ins All schicken werde, müsse der Ausbildungsplan von Tschub geändert werden.

Die US-Botschaft in Moskau teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit, man kommentiere grundsätzlich keine Einzelfälle in Bezug auf die Ausstellung von Visa. Man wertschätze die wichtige bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen des ISS-Programms aber sehr und lege trotz eines ernsthaften Personalmangels viel Wert darauf, dass sich Kosmonauten mit ihren NASA-Kollegen rechtzeitig treffen könnten.

In einem Fernsehinterview bezeichnete Tschub den Vorfall als "Missverständnis". Er freute sich, dass die Angelegenheit glimpflich gelöst werden konnte. 

"Es wäre komisch gewesen, kein Einreisedokument für ein Land zu bekommen, das unser Partner im ISS-Programm ist."

Der 37-Jährige gehört seit dem Jahr 2012 zum sogenannten Kosmonauten-Trupp. Bislang hat er allerdings keine Raumfahrterfahrung. Der Flug des Kosmonauten zur ISS ist für den Frühling 2023 geplant. Nach Angaben der russischen Raumfahrtbehörde absolviert traditionellerweise jeder russische Expeditionsteilnehmer ein Training im Lyndon B. Johnson Space Center in Houston, um unter anderem die Ausstattung des US-Segments der ISS kennenzulernen. Auch in Russland gibt es ein ähnliches Ausbildungsprogramm für US-Astronauten.

Seit Herbst 2021 zählt das US-Außenministerium Russland zu den sogenannten "heimatlosen Nationalitäten". In dieser Kategorie befinden sich Staaten, deren Bürger in ihrer Heimat kein US-Visum beantragen können. Als Grund dafür gelten die fehlende konsularische Vertretung der USA oder der Personalmangel. Auf derselben Liste stehen unter anderem Kuba, Iran, Libyen und Somalia. Russischen Bürgern wird ersatzweise angeboten, ein US-Visum in der polnischen Hauptstadt Warschau zu beantragen. Eine Ausnahme mache man nur für Notfälle.

Mehr zum Thema"Homeless Nationality": Russische Bürger müssen US-Visa nun in Polen beantragen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.