"Das Urteil bleibt unverändert" – Revision in Sachen Alexei Nawalny zurückgewiesen
Am 20. Januar hat das Zweite Allgemeine Kassationsgericht in Moskau seine Entscheidung über die Revisionsanträge von Alexei Nawalny gegen Urteile von Vorinstanzen verkündet. Diese hatten ihn im Frühjahr 2021 wegen Beleidigung und Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Kassation ist die dritte Instanz im russischen Strafprozessrecht. Insoweit entspricht dieses Rechtsmittel der Revision im deutschen Strafprozess. Sie geht aber darüber hinaus, da das Kassationsgericht nicht auf die Rügen der Revisionsführer beschränkt ist und das Urteil stets in vollem Umfang überprüft wird. Zudem ist das Rechtsmittel leichter zugänglich als im deutschen Strafprozess.
"Das Urteil bleibt unverändert und die Revision wird zurückgewiesen",
lautete die Entscheidung, die der vorsitzende Richter des Kassationsgerichts am Vormittag verkündete.
Nawalnys Verteidigung hatte beantragt, die Urteile in diesem Fall für rechtswidrig zu erklären: den Beschluss des Amtsgerichts sowie die Berufungsentscheidung des Babuschkin-Gerichtes in Moskau. Der Staatsanwalt plädierte demgegenüber auf Zurückweisung des Rechtsmittels, da nach seiner Auffassung die Schuld Nawalnys bewiesen und die Beschwerden der Verteidigung unbegründet seien. Der Angeklagte selbst nahm an der Verhandlung nicht teil.
Im Februar 2021 wurde Alexei Nawalny wegen Beleidigung und Verleumdung des 93-jährigen Weltkriegsveteranen Ignat Artemenko zu einer Geldstrafe von 850.000 Rubel (rund 9.800,00 Euro) verurteilt. Diese hat er inzwischen vollständig bezahlt. Im April 2021 ließ das zuständige Berufungsgericht dieses Urteil in Kraft.
Der oppositionelle Blogger hatte im Juni 2020 den Screenshot eines Videoauftritts des Veteranen bei RT veröffentlicht, wo dieser seine Unterstützung für die geplanten Verfassungsänderungen bekundete. Den Screenshot kommentierte Nawalny in seinen sozialen Netzwerken mit den Worten:
"Oh, da sind sie, die Schw.... Zugegeben, bisher sieht das Team der käuflichen Lakaien etwas schwach aus. Sieh sie dir an: Sie sind ein Schandfleck für das Land. Menschen ohne Gewissen. Verräter."
Der Begriff "Golubtschik", den Nawalny ebenfalls verwendete, war in früheren Jahrhunderten eine höfliche Ansprache. Heutzutage ist er – insbesondere in den Kreisen, die Nawalny politisch anspricht – als eine despektierliche Unterstellung von Homosexualität zu verstehen.
In der Hauptverhandlung, die sich über mehrere Sitzungen erstreckte, entschuldigte sich Nawalny nicht. Vielmehr legte mit weiteren beleidigenden Äußerungen gegen Artemenko und seine Verwandten nach. Zudem beleidigte er die Richterin und andere Verfahrensbeteiligte, weswegen vor einigen Tagen erneut Anklage gegen den Blogger erhoben wurde.
Alexei Nawalny sitzt derzeit eine andere Freiheitsstrafe ab. Er war wegen gemeinschaftlichen Betruges zulasten des Unternehmens Yves Rocher am 30. Dezember 2014 zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Deren Vollstreckung war zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden. Am 2. Februar 2021 wurde die Strafaussetzung wegen wiederholter Verstöße gegen die Bewährungsauflagen schließlich widerrufen.
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