Russland

Putin: Geimpfte Angestellte dürfen zwei Tage freinehmen

Aufgrund der Corona-Lage hat Wladimir Putin den Leitern aller Regionen empfohlen, jegliche Unterhaltungsveranstaltungen und den Gastrobetrieb russlandweit nachts einzustellen. Geimpfte Angestellte sollen zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage ohne Lohnausfall erhalten.
Putin: Geimpfte Angestellte dürfen zwei Tage freinehmenQuelle: AFP © Alexey DRUZHININ / SPUTNIK / AFP

Das russische Staatsoberhaupt Wladimir Putin hat den Leitern aller Regionen empfohlen, jegliche Unterhaltungsveranstaltungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in der Gastronomiebranche von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens einzustellen. Der Kreml veröffentlichte ein entsprechendes Dokument auf seiner Webseite.

Laut der Anordnung dürfen geimpfte Angestellte zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage bei voller Lohnfortzahlung erhalten. Mitarbeiter im Alter von über 60 Jahren und Menschen mit chronischen Erkrankungen sollen demnach für vier Wochen ins Homeoffice versetzt werden. Des Weiteren sollen mehr Corona-Tests durchgeführt und die Impfraten verbessert werden. Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht und der sozialen Distanz sollen verstärkt werden.

Die Entscheidung, diese Maßnahmen zu ergreifen, bleibt in der Zuständigkeit der regionalen Behörden, heißt es in dem Dokument.

Angesichts immer neuer Höchststände bei den Corona-Todeszahlen in Russland hatte Putin vergangene Woche vom 30. Oktober bis zum 7. November in ganz Russland arbeitsfreie Tage eingeführt. Regionen mit einer hohen Corona-Inzidenz dürfen die Maßnahmen bereits früher einführen. Die zwei größten Metropolen des Landes, Moskau und Sankt Petersburg, kündigten daraufhin einen Lockdown an. Bis Ende der arbeitsfreien Tage werden in diesen Städten nur noch Lebensmittelgeschäfte und Apotheken geöffnet haben. Die meisten Betriebe müssen ihre Arbeit einstellen.

Die Corona-Statistik in Russland steigt weiterhin an. In den letzten 24 Stunden wurden laut Angaben des Krisenstabs 37.930 neue Corona-Fälle und 1.069 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 registriert.

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