"Männerstaat" in Russland als extremistisch anerkannt – Anwalt des Gründers kündigt Berufung an

Die fundamental frauen- und LGBT-feindliche, rassistische und allgemein fremdenfeindliche Organisation "Männerstaat" ist in Russland jetzt als extremistisch anerkannt worden. Jegliche ihrer Aktivitäten sind somit verboten. Der Anwalt des Gründers hat Berufung angekündigt.

Das Regionalgericht von Nischni Nowgorod hat am Montag über eine Klage der Staatsanwaltschaft positiv entschieden. Diese zielte darauf ab, die (zudem nicht nach dem vorgeschriebenen Verfahren registrierte) überregionale Vereinigung "Männerstaat" als extremistische Organisation einzustufen und daraus folgend jegliche ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Russischen Föderation zu verbieten. Dieser Klage hat das Gericht in vollem Umfang stattgegeben, berichtete der Korrespondent der russischen Nachrichtenagentur TASS aus dem Gerichtssaal. Die Verteidigung von Wladislaw Posdnjakow, dem Gründer der Bewegung "Männerstaat", erklärte ihre Absicht, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Rechtsanwalt Dsambolat Gabarajew argumentierte:

"Diese Entscheidung entspricht nicht den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit."

Die Klage wurde eingereicht, nachdem Posdnjakow einen Angriff auf die Restaurant-Lieferkette Tanuki angekündigt hatte: Diese hatte seinen Zorn auf sich gezogen, weil sie Lichtbilder mit einem schwarzen Mann in ihrer Werbung verwendet hatte, sowie mit Beiträgen in sozialen Netzwerken, die seiner Meinung nach die LGBT-Bewegung förderten.

Laut der gerichtlichen Sachkarte handelt es sich bei den Angeklagten um Posdnjakow sowie seine Mitarbeiter Dmitri Gubanow und Igor Nossow. Jedoch erschien keiner von ihnen zur Anhörung in der Sache vor Gericht. Posdnjakow befindet sich laut Gericht gar nicht in Russland, Nossow gab an, an COVID-19 erkrankt zu sein, und Gubanow leidet an zerebraler Kinderlähmung, berichtete der russische Fernsehsender RTVi.

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