Nach Gewaltvideos in Russland: Leiter des Gefängniskrankenhauses und drei Mitarbeiter entlassen
Die Nichtregierungsorganisation Gulagu.net, die Missstände im russischen Gefängnissystem verfolgt, teilte diese Woche mit, sie habe über 40 Gigabyte an Dateien erhalten, die zeigen, wie Häftlinge in mehreren Gefängnissen landesweit geschlagen und gefoltert werden. Russische Medien veröffentlichten am Dienstag drei der zugespielten Videos. Das Filmmaterial zeigt, wie Häftlinge in einem Gefängniskrankenhaus der Region Saratow mit einem Wischmopp brutal gefoltert werden.
Der Kreml teilte am Dienstag mit, er sei über das Filmmaterial informiert. Die russische Strafverfolgungsbehörde (FSIN) leitete Ermittlungen ein.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Leiter des Tuberkulose-Krankenhauses sowie drei weitere FSIN-Mitarbeiter entlassen wurden. Der Leiter der regionalen Strafvollzugsbehörde, Alexei Fedotow, hatte seinen Rücktritt selbst eingereicht.
Die Nachrichtenagentur Interfax berichtet unter Berufung auf das russische Ermittlungskomitee, dass insgesamt sieben Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Verbrechen sollen von Januar 2020 bis Mai 2021 begangen worden sein. Die Behörde untersucht derzeit die Räumlichkeiten des Gefängnisses, beschlagnahmt Gegenstände und Dokumente, verhört Häftlinge und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt.
Mehr zum Thema - Russische Behörden ermitteln wegen schockierender Foltervideos aus Gefängnissen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.