Nawalny-Sprecherin zu Freiheitsbeschränkung wegen Verstoßes gegen Hygienevorschriften verurteilt

Kira Jarmysch, die Pressesprecherin des russischen Oppositionellen Alexei Nawalny, wurde von einem Moskauer Gericht wegen eines Verstoßes gegen Hygienevorschriften in der COVID-19-Pandemie zu anderthalb Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die 31-Jährigen beschuldigt, durch Aufrufe zu nicht erlaubten Protesten gegen die Nawalny-Inhaftierung Menschen provoziert zu haben, Infektionsschutzmaßnahmen zu verletzen und eine Situation mit hohem Ansteckungsrisiko geschaffen zu haben.
Nach dem Urteil darf die Oppositionsaktivistin nicht an Straßenprotesten oder anderen Massenveranstaltungen teilnehmen. Sie muss zudem den zuständigen Inspekteur informieren, wenn sie die Region Moskau verlassen oder umziehen will. Alle 30 Tage muss sie sich bei der Inspektion melden.
Wegen desselben Vorwurfs waren zuvor unter anderen schon Nawalnys Bruder Oleg sowie die Politikerin und Juristin Ljubow Sobol verurteilt worden. Die ehemalige Anwältin der sogenannten Anti-Korruptions-Stiftung FBK Sobol verließ Russland Richtung Türkei, nachdem sie der Anstiftung zur Verletzung der Hygienevorschriften für schuldig befunden worden war.
Mehr zum Thema - Polizei: Nawalnys Mitstreiterin Sobol vor russischer Justiz wahrscheinlich ins Ausland geflohen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.