Russland

Internationales Tribunal verurteilt Russland zur Zahlung von fünf Milliarden Dollar an Yukos Capital

Die ehemalige Yukos-Tochtergesellschaft Yukos Capital hat erklärt, ihr seien in einem Streit mit Russland durch ein internationales Schiedsgericht fünf Milliarden US-Dollar Entschädigung einschließlich Zinsen und Kosten zugesprochen worden.
Internationales Tribunal verurteilt Russland zur Zahlung von fünf Milliarden Dollar an Yukos CapitalQuelle: Reuters © Reuters Fotograf

Ein internationales Schiedsgericht unter der Schirmherrschaft des Ständigen Schiedsgerichtshofs hat eine Entscheidung im Streit zwischen Yukos Capital und der Russischen Föderation getroffen. Das Gericht sprach der ehemaligen Tochtergesellschaft der Yukos-Gruppe eine Entschädigung von fünf Milliarden US-Dollar einschließlich Zinsen und Anwaltskosten zu. Dies teilt die Yukos Foundation mit. In der Erklärung heißt es:

"Das Tribunal stellte fest, dass Russland die Kredite von Yukos Capital an seine ehemalige Muttergesellschaft Yukos Oil illegal enteignet und ihr die Gerechtigkeit vor russischen Gerichten verweigert hat."

Die russische Generalstaatsanwaltschaft wiederum bestätigte, dass das Tribunal Russland mit Mehrheitsbeschluss verpflichtet hatte, 2,6 Milliarden US-Dollar zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten an Yukos Capital auszuzahlen. Laut der Generalstaatsanwaltschaft kann der Schiedsspruch in diesem Punkt nicht als rechtmäßig angesehen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft werde gegen diese Entscheidung unbedingt Berufung einlegen.  

Auf der Webseite der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung wurde veröffentlicht, dass der Prozess war 2013 eingeleitet worden war. Yukos Capital forderte dabei eine Zahlung in Höhe von 13 Milliarden US-Dollar von Russland. Im Gegensatz zum internationalen Yukos-Prozess, in dem die ehemaligen Mehrheitsaktionäre des liquidierten Unternehmens vor niederländischen Gerichten eine Entschädigung von rund 60 Milliarden US-Dollar fordern, ist dies einer der sogenannten "Zweite-Welle-Fälle".

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